Doppelte Haushaltsführung - Muss Erstwohnsitz zuerst bestehen?

  • Hallo,


    angenommen, man ist in einem Ort A aufgewachsen, hat dort seinen Wohnsitz (aber keinen Hausstand) und arbeitet in einem anderen Ort B.
    Nun möchte man einerseits mit seiner Partnerin in einen Ort C zusammenziehen (also einen Hausstand gründen und einen Erstwohnsitz beziehen), andererseits weiterhin am Arbeitsort B arbeiten und dort einen Zweitwohnsitz beziehen.


    Also folgende Situation:


    A: bisheriger Erstwohnsitz, kein Hausstand
    B: Beschäftigungsort
    C: zukünftiger Erstwohnsitz, Hausstand


    Prinzipiell sollte es in dieser Situation möglich sein, doppelte Haushaltsführung geltend zu machen, wenn die Fahrtzeit von C nach B zumindest unter Einrechnung von Stauungen im Berufsverkehr länger als eine Stunde pro einfache Fahrt dauert. Ist das soweit richtig?


    Und muss hierfür der Erstwohnsitz in C zuerst bezogen werden, oder wäre es auch möglich, zuerst einen Erst- oder Zweitwohnsitz in B zu beziehen, und anschließend den Erstwohnsitz in C?