Hallo zusammen,
lt. § 5 Abs. 1.11 SGB V, hat man die Möglichkeit in die KVdR zu kommen, wenn man in der zweiten Hälfte seines Erwerbslebens zu 90% in der GKV versichert war. Wer prüft diesen Vorgang? Ab wann beginnt der Zeitraum zu zählen? Kann ich den Zeitraum hinausziehen, wenn ich die Rente ggf. nicht mit 65 oder 67, sondern erst mit 69 beantrage?
Wenn ich heute Mitte 40 bin, müsste ich die Zeit ja schon genau berechnen können.
Euch allen noch einen schönen Sonntag!