Berufsunfähigkeitsversicherung: Nachversicherung im Bisex-Tarif

  • Hallo zusammen,


    ich möchte die Nachversicherungsgarantie meiner Berufsunfähigkeitsversicherung in Anspruch nehmen. Dies wird mir jedoch verweigert mit der Begründung, dass mein Vertrag ein Bisex-Tarif sei und darin keine Nachversicherungen mehr möglich seien. Stattdessen wird mir ein neuer BU-Vertrag ohne erneute Gesundheitsprüfung angeboten. Dieser ist jedoch deutlich teurer als mein bisheriger Vertrag (gemessen in monatliche Auszahlung im Schadensfall in Euro pro eingezahltem monatlichem Euro).


    Mein Vertrag hat eine Dynamik vereinbart. Durch diese wird regelmäßig die Leistung (und auch der Beitrag) erhöht. Warum ist das möglich, aber nicht die Nutzung der Nachversicherungsgarantie?


    "Ohne erneute Gesundheitsprüfung" heißt für mich auch, dass ich beim neuen Vertrag so gestellt werden muss, wie ich beim Abschluss des alten Vertrags war. Das umfasst für mich auch das Alter. Ich war bei Abschluss des alten Vertrags knapp 10 Jahre jünger als jetzt. Das Verhältnis Auszahlung zu Beitrag im neuen Vertrag für eine knapp 10 Jahre jüngere Person wäre zwar immer noch schlechter als in meinem alten Vertrag, aber deutlich besser als das Angebot, das mir gerade vorliegt. Wie seht ihr das?


    Vielen Dank im Voraus für eure Kommentare!

  • Die entscheidende Frage ist der exakte Wortlaut des Nachversicherungsgarantie!


    Tendenziell sehe ich Ihren Versicherer da eher im Recht, aber man könnte das juristisch prüfen!


    Dynamik ist Dynamik und nicht Nachversicherungsgarantie.


    Und das Eintrittsalter für eine Nachversicherungsgarantie ist immer das, das sie in dem Zeitpunkt erreicht haben. Ohne Gesundheitsprüfung umfasst nicht Ihr ursprüngliches eintrittsalter!


    Auch die Frage der Rechnungsgrundlage ist eine Frage der konkreten Vertragsgestaltung im Einzelfall.


    Es ist sehr wahrscheinlich, dass Sie falsche Vorstellungen haben und falsch interpretieren. Aber ohne Prüfung der vollständigen ursüprünglichen Vertragsbedinungen kann man das abschließend nicht bewerten!

  • Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.


    Die Versicherungsbedingungen lauten wie folgt: "Die Leistungsanpassung erfolgt - soweit tariflich und auf Grund der gesetzlichen Rahmenbedingungen zulässig - innerhalb Ihrer bestehenden Versicherung, ansonsten oder auf Ihren Wunsch durch Abschluss einer zusätzlichen Versicherung im Rahmen unserer tariflichen Möglichkeiten. Im letzteren Fall handelt es sich um eine neue Versicherung mit eigenen Versicherungsbedingungen nach Maßgabe eines zu diesem Zeitpunkt geltenden Tarifs entsprechend Ihrer Wahl. […]"


    Eine Nachversicherung innerhalb meiner bestehenden Versicherung wird mir nun verweigert: Mein Vertrag sei ein Bisex-Tarif und darin seien keine Nachversicherungen mehr möglich. Stattdessen wird mir ein zusätzlicher Vertrag angeboten, ohne erneute Gesundheitsprüfung. Ist es richtig, dass aus rechtlichen Gründen keine Nachversicherung im bestehenden Vertrag mehr erfolgen kann?


    Ich habe eine zweite Berufsunfähigkeitsversicherung bei einem anderen Versicherer – bei diesem war die Nachversicherung unbürokratisch möglich. Daher verstehe ich nicht, warum es bei diesem Versicherer nicht gehen soll.

  • 1. ich lese AVB selbst .... ich mag es nicht das zu lesen, was Sie meinen zu zitieren!


    ABER


    2. ist das doch eindeutig:


    >>"Die Leistungsanpassung erfolgt - soweit tariflich und auf Grund der gesetzlichen Rahmenbedingungen zulässig - innerhalb Ihrer bestehenden Versicherung, ansonsten oder auf Ihren Wunsch durch Abschluss einer zusätzlichen Versicherung im Rahmen unserer tariflichen Möglichkeiten. Im letzteren Fall handelt es sich um eine neue Versicherung mit eigenen Versicherungsbedingungen nach Maßgabe eines zu diesem Zeitpunkt geltenden Tarifs entsprechend Ihrer Wahl. […]"<<


    pacta sunt servanda