Aktien ohne Wert/Notierung im Depot

  • Hallo zusammen,
    habe ein kleines Depot geerbt, welches u.a. 2 Aktien enhält, die in der Depotaufstellung nicht mehr bewertet werden. Dabei handelt es sich um Papiere der VESTCORP AG (DE000A0Z2334) sowie der SER SYSTEMS AG (DE0007241903); beide Firmen sind lt. Internetrecherche insolvent, die SER AG sogar inzwischen wegen Vermögenslosigkeit gelöscht.


    Was sollte ich wegen der genannten "Werte" veranlassen? Ein Kollege riet, sie auszubuchen, zumal die Sparkasse dafür Postengebühren in Rechnung stellt. Ist das in beiden Fällen möglich und mit einem entspr. Auftrag an die Sparkasse getan?


    Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfstellung.


    PS.:Mit der (kleinen) Sparkasse weit im Norden besteht nur Post- und Online-Kontakt; einen telefonischen Ansprechpartner gibt es leider nicht. Die anderen Depotwerte sollen in Kürze verkauft und das Depot dann geschlossen werden.

  • Ja, die beiden würde ich wertlos ausbuchen lassen. Dabei ist immer noch die Streitfrage, ob der Verlust steuerlich geltend gemacht werden kann. Das ist in Deinem Fall aber nicht relevant, weil sie ja zum Zeitpunkt des Erbes schon wertlos waren.


    Ob die Sparkasse dafür Kosten berechnet, müsste sie in die AGB schreiben oder auf Anfrage mitteilen. Die jährlichen Depotkosten solltest Du Dir aber auf jeden Fall sparen.


    Es sei denn, Du überträgst das Depot sowieso zu einer Direktbank oder einem Direktbroker, der keine Depotkosten berechnet. Ich habe selbst noch eine wertlose Aktie kostenfrei im Depot, die mich seit Jahren daran erinnert, so etwas nicht mehr zu kaufen.

  • Danke für Ihre hilfreiche Antwort!


    Die ergänzende Überlegung "Depotübertragung" - davon habe ich hier bei FT auch schon gelesen - ist sicherlich gut; dies kommt in meinem Fall jedoch nicht in Betracht, da die Depotwerte zur Begleichung der Nachlassverbindlichkeiten eingesetzt werden müssen und ich sie von eigenen Werten getrennt halten will.


    Viele Grüße, dikaz

  • @Altsachse, wie kommst du zu dieser Ansicht?


    Ich verstehe es so, dass Wertpapierüberträge von einem Depot in ein anderes Depot kostenlos sein müssen, laut BGH Urteil XI ZR 200/03 von 2004:
    Pressemitteilung Nr. 142/04 vom 30.11.2004


    Eine Einschränkung auf Überträge ohne Inhaberwechsel lese ich da nicht.



    Konkret dürfen Banken in Deutschland dafür keine eigenen Gebühren verlangen, wohl aber Fremdkosten (z.B. Lagerstellenwechsel) weiterreichen.

  • Daran ist nichts zweifelhaft. Ein Depotübertrag an eine fremde Person gilt als Verkauf mit allen steuerlichen Konsequenzen. Ausnahmen sind unentgeltliche Überträge im Falle des Erbes oder an nahe Verwandte. Letzteres sind dann Schenkungen, für die ggf. Schenkungssteuer anfällt. Sicherlich geht da auch eine Meldung ans Finanzamt, denn Bankgeheimnis war gestern. Bis zum Beweis des Gegenteils geht der Staat von der SteuerUNehrlichkeit seiner Untertanen aus.