Datenabfrage über eigene gespeicherte Daten bei Bank

  • Hallo Allerseits,


    Nehmen wir mal folgenden Fall an:
    Eine Bank bietet im Onlinebanking ein "Nachrichten-Tool" an um verschlüsselt mit der Bank zu kommunizieren (wie EMail im Onlinebankingportal). Mittlerweile wird dort keine einzige Nachricht mehr angezeigt. Kopien exisiteren leider auch nicht. Aufgrund einer automatischen Email-Benachrichtigung weiß ich allerdings, dass da mal was drin war!
    Ich gehe aber davon aus, dass die Bank die Kommunikation für einige Zeit (10Jahre?) aufbewahren muss.


    1. Besteht die Möglichkeit die Bank zur Herausgabe der Nachrichten zu zwingen ?
    2. Wie lange müss eine Bank sowas speichern? Wenn dort z.B. die Kündigung einer Versicherung eingeht?
    3. Besteht allgemein die Möglichkeit die Bank zur Herausgabe sämtlicher Dokumentation zu zwingen? Wenn ja mit welcher Begründung? (Das wird an anderer Stelle empfohlen bevor man einen "Widerrufsjoker für Immobilienkredit" versucht - was hier nicht relevant ist. Allerdings würde ich verstehen wenn das eine Bank verweigert mit der Begründung "Ich bin doch nicht doof!" - sofern sie nicht dazu verpflichtet ist).
    4. Eine Möglichkeit wäre eventuell eine Datenabfrage nach DSGVO. Aber ist das umfassend genug? Oder sind die "personenbezogenen Daten" nur ein kleiner Teil der gesamten Daten? Hat das schon mal jemand versucht?


    Ist leider eine blöde Situation. Ich denke (sehr sehr wahrscheinlich) die Versicherung bucht aktuell zu viel Beiträge ab und die Bank ist der Versicherungsvermittler. Wegen eigener Schlamperei kann ich das Ganze leider nicht mehr 100%ig nachvollziehen. Wenn ich das Ganze irgendwie schwarz auf weiß herkrieg wäre das sehr viel leichter zu diskutieren oder eindeutig ein Irrtum meinerseits.


    Kann mir jemand einen hilfreichen Tipp dazu geben?


    Danke und schöne Grüße,
    RealTobi

  • Du hast nach DSGVO jederzeit das Recht auf unentgeltliche Auskunft über Deine gespeicherten personenbezogenen Daten. Nach meinem Verständnis fallen da alle Daten darunter, die mit Deiner Person verknüpft sind. Insofern finde ich den Weg gut, die Auskunft nach DSGVO zu nutzen.