Quellensteuer trotz Freistellungsauftrag?

  • Hallo liebe Community,


    ich investiere seit kurzem in Aktien und habe meine ersten Dividenden bekommen. Auf dem Schreiben der Dividende steht, dass ich Quellensteuer in den USA als auch in Deutschland gezahlt habe. Und das obwohl ich einen noch nicht ausgeschöpften Steuerfreibetrag habe.
    In USD habe ich 0,36 Dollar bekommen, abzüglich 15 % Quellensteuer USA sind das 0,31 Dollar.
    Nach der Umrechnung in Euro ergaben das 0,33 Euro und davon gingen nochmal 15 % Quellensteuer in Deutschland weg, also nochmal 5 Cent. Überwiesen wurden mir letzendlich die übrigen 28 Cent.
    Vom FSA wurden mir 0,33 Euro abgezogen und es heißt, dass ich 15% von 0,36 Dollar, also 0,05 Euro anrechenbare Quellensteuer aus den USA habe.


    Heißt das, dass ich mir die zuletzt genannten 5 Cent über die Steuererklärung wiederholen muss?


    LG und vielen Dank für die Antworten im Voraus


    Phillip

  • Die deutsche Steuer sollte (nach Anrechnung von 15% ausländischer Quellensteuer) nur noch 10% (zzgl. Soli und ggf. Kirchensteuer) betragen haben. Ansonsten wäre die Abrechnung fehlerhaft.


    Dein Rechenfehler:
    Die nach Abzug der ausländische Quellensteuer verbleibenden 0,31 USD sind keine 0,33 EUR, sondern 0,28 EUR.
    Genau diese 0,28 EUR hast du ausgezahlt bekommen.


    Der FSA wurde mit dem kompletten Bruttobetrag belastet. Das ist korrekt so.
    Der deutsche Anteil war frei, gemäß FSA.
    Und die ausländische Quellensteuer ist in deinen entsprechenden Verrechnungstopf gewandert und wartet dort, dass du später (im selben Kalenderjahr) über den Freibetrag kommst und dann eine Anrechnung erfolgen kann.


    PS: "Zurückholen" kannst du dir diese 15% ausländische QS nicht.
    Die einzige Chance, an sie zu kommen, ist, im selben Kalenderjahr ausreichend hohe Kapitalerträge zu erwirtschaften so dass du über den Freibetrag kommst.

  • PS: "Zurückholen" kannst du dir diese 15% ausländische QS nicht.
    Die einzige Chance, an sie zu kommen, ist, im selben Kalenderjahr ausreichend hohe Kapitalerträge zu erwirtschaften so dass du über den Freibetrag kommst

    Oder ein separates zusätzliches Depot einrichten (ausschließlich für Wertpapier, auf die Quellensteuer anfällt) und dort KEINEN FSA einrichten, sollte auch klappen.