Befreiung von der Pflichtversicherung - Risiko?

  • Hallo zusammen,


    Folgende Situation liegt vor: ich bin seit mehreren Jahren freiwillig versichert, da ich die JAEG überschritten habe und seit zwei Jahren nun privat versichert und damit auch zufrieden.
    Nun gab es offenbar letztes Jahr eine Gesetzesänderung, dass der variable Jahresbonus nicht mehr einberechnet wird und aus diesem Grund falle ich nun unter die Grenze, da mein monatliches Bruttogehalt allein zu niedrig ist.


    Daher bekam ich nun von meinem Arbeitgeber ein Schreiben, dass ich rückwirkend zum 1.1. wieder pflichtversichert werde. Ich möchte aber nicht zurück in die GKV.


    Ich habe nun gelesen, dass ich mich davon befreien kann, nach Paragraph 8 gibt es da eine Regelung, wenn man unter die Grenze fällt. Diese ist aber nicht widerrufbar.
    Kennt sich hier jemand aus, ist das ein Risiko?
    Muss ich da irgendetwas beachten?


    Der Plan ist nämlich, dass ich meine Wochenstunden (ich arbeite in Teilzeit) soweit erhöhe, dass ich wieder über der Grenze bin auch mit meinem normalen Monatsbrutto. Dann könnte ich spätestens nächstes Jahr wieder ganz regulär privat versichert sein und bräuchte für dieses Jahr eben diese Befreiung, damit man mich nicht rausschmeißen kann.


    Oder gibt es alternative Möglichkeiten, kennt sich jemand aus? Oder wo könnte ich mich beraten lassen?


    Danke vorab!


    Gruß
    Andy

  • Eine Befreiung ist dann möglich, wenn die JAEG das Einkommen überholt.


    Ob man das tun sollte oder nicht hängt von ganz vielen Faktoren ab!


    Unwideruflich ist zwar richtig, aber dennoch bedeutet das nicht, dass nicht doch wieder - aus anderen Gründen - Versicherungspflicht eintreten kann.


    Beratung bekommt man bei Versicherungsberatern - bei Versicherungsvermittlern bekommt man Vermittlung!