Elterngeld erhöhen durch Steurklassenwechsel

  • Hallo,
    ich habe ein Frage.
    Meine Frau und ich "planen" demnächst unser zweites Kind.
    Aktuell bin ich als Hauptverdiener in der Steuerklasse 3 und sie als "Nebenverdiener" in Steuerklasse 5
    Ich verdiene netto knapp das 3 - Fache, daher haben wir diese Aufteilung gewählt


    Nun stelle ich mir die Frage welche Aufteilung der Steureklassen wir in Zukunft - mit Blick auf die nächste Elternzeit meiner Frau - am Sinnvollsten ist.
    Ich möchte, dass ihr Elterngeld so hoch wie möglich ausfällt! Es ist aber auch wichtig, dass mein Netto Einkommen nicht zu gering ist damit wir auch unsere monatlichen Kosten decken können.


    Daher kommt Sie in 3 und ich in 5 eher nicht in Frage.
    4/4 wäre wohl die beste Option oder was würdet ihr Empfehlen? Macht die 4/4 mit Faktor Sinn?


    Vielen Dank für euere Hilfe

  • Hey,
    Also das solltet ihr nochmal durchrechnen. Wenn ihr es irgendwie verschmerzen könnt, würde ich die Frau in die 3 stecken, sobald die Schwangerschaft bestätigt ist. Das macht nochmal so viel mehr aus, als die 4. Bei mir waren das über 200€. Braucht man ja auch erst ab Beginn der Schwangerschaft, wenn man dann nicht zu lang wartet. Wenn man 6 volle (!) Monate vor Beginn des Mutterschutzes in der besseren Steuerklasse war reicht das ja schon (ich musste dafür auf einen Teil meines Mutterschutzes verzichten, sonst wäre ich zu spät dran gewesen).
    Sonst auf jeden Fall 4/4. Faktor heißt nur, dass die unterjährigen Zahlungen bezogen auf Ehegatten Splitting angepasst werden, das wäre mir zu aufwendig, so bekommt ihr halt am Jahresende was wieder.

  • Hallo und vielen Dank für die Antwort.
    Ich habe das gerade nochmal durchgerechnet. Monat für Monat und auch meine Elternzeit (geplant 2 MOnate) mit einberechnet.


    Dabei habe ich festgestellt, dass sie durch Steuerklasse 5/3 (5 ich/ 3 sie) ca 50€ mehr Elterngeld bekommen würde als wenn wir 4/4 wählen.


    Das gemeinsame Netto einkommen ist bei 5/3 aber ca 330€ geringer als bei bei 4/4.


    Wenn ich das jetzt auf die gesamte Zeit (Schwangerschaft - Geburt - Elternzeit) hochrechne macht 4/4 mehr Sinn - vorausgesetzt diese Elterngeld und Bruto/Netto(Steuerklasse - Rechner im Internet stimmen ungefähr.


    Danke für den Denkanstoß

  • Hallo zusammen,


    ich finde das Thema sehr interessant, obwohl es bei mir noch Jahre dauern wird, bis ich in diese Lage komme.


    Aber soweit ich das mit dem Splitting verstanden habe, zahlt man auf das Jahr gesehen immer denselben Betrag an Steuern - egal welche Steuerklassenkombination man wählt. Lediglich auf den Monat gesehen macht es Unterschiede und dieser wird mit der Steuererklärung wieder auf Null gezogen.
    Bitte korrigiert mich, wenn ich da falsch liege.


    Wenn man etwas weiter spinnt und in ETFs sein Kapital anlegt, dann kann man drüber nachdenken, ob man jeden Monat etwas vom "Mehr"-Netto über einen Sparplan anlegt & und den Faktor Zeit mitnimmt oder nur einmalig nach der - falls gegebenen - Steuerrückerstattung. Das muss man dann aber selber abwägen und kommt auch auf die Höhe der Steuerrückerstattung an. Muss man sich auch erstmal ausrechnen und dann entscheiden. Jedenfalls denke ich mir persönlich das so und stellt kein Expertenwissen dar. ;)



    Aus meiner persönlichen Laiensicht(!) würde ich eher zu 5/3, sprich mehr Elterngeld, tendieren.

  • Ich versuch mich mal an einer Erklärung.


    Die Steuerlast eines Ehepaares ist in einem Kalenderjahr immer gleich, egal ob 3/5, 4/4 oder 5/3 als Steuerklasse gewählt wird, denn nach Abgabe der Steuererklärung werden Differenzen ausgeglichen. Man kann das Elterngeld erhöhen, indem derjenige, der den Hauptteil der Elternzeit bestreiten wird, die Steuerklasse 3 bekommt. Das führt dazu, dass das Elterngeld höher ausfällt. Gleichzeitig wird die zu viel gezahlte Steuer mit der Steuererklärung erstattet. Unterm Strich wird man hier meist einen Gewinn im Familieneinkommen haben.


    Gegenrechnen muss man, dass der Partner mit Steuerklasse 5 natürlich weniger Elterngeld bekommt. Wenn er nur 2 Monate Elternzeit macht, oder so viel verdient, dass er auch mit 5 das maximale Elterngeld bekommt, dürfte das zu verschmerzen sein. Wenn beide je 7 Monate Elternzeit machen, wird der Steuerklassentausch vermutlich keinen Sinn machen.


    Und natürlich ist die Frage, ob man in der Schwangerschaft durch die Kombination 5/3 noch so viel Geld zum Leben hat, dass man dem Staat die Steuern bis zur Rückzahlung nach der Steuererklärung stunden kann.

  • Ja, genau, die 330 € pro Monat würdet ihr ja nach der Steuererklärung wiederbekommen.
    Die 50€ pro Monat Elterngeld sind aber bedingungslos geschenkt, macht auf das Jahr auch 600€ geschenkt. Und man freut sich auf die Steuererklärung ;)


    Bei meinem Mann war es auch so, dass er so oder so nur die maximalen 1800€ bekommen hat bei seinen 2 elterngeldmonaten.

  • Klar, die 330€ bekommen wir dann später wieder.
    Alles steht und fällt damit ob wir es uns erlauben können die 330€ monatlich weniger zur Verfügung zu haben.
    Da muss ich nochmal genau kalkulieren.