Österreichische Pension

  • Ich bin 56 Jahre alt, Österreicherin, lebe und arbeite seit 2002 in Deutschland.
    In Österreich habe ich Anspruch auf eine Pension Diesen Anspruch könnte ich heute schon geltend machen. Erst mit fünfundsechzig könnte ich dann auch meine deutsche Rente beziehen. So lange bin ich natürlich noch berufstätig.
    Wann kann ich jetzt österreichische Pension beziehen? Erst wenn ich hier in D in Rente gehe, oder früher? ?(
    Oder bin ich gezwungen wieder nach Österreich zu ziehen?

  • Hallo.


    Wenn das österreichische Recht den (so) frühzeitigen Pensionsbeginn vorsieht, was ich nicht einschätzen kann, dann kann die Pension sofort und losgelöst vom deutschen Rentenanspruch beantragt werden.


    Österreich und Deutschland haben ein Sozialversicherungsabkommen und zusätzlich gilt die EWG-Verordnung. Somit ist der Aufenthalt in Deutschland dem Aufenthalt in Österreich gleichgestellt. Ob der vorzeitige Pensionsbeginn an das Ausscheiden aus dem Berufsleben gekoppelt ist, müsste man klären. Teilweise gibt es diese Einschränkungen (z. B. in Kroatien).


    Einfach einen entsprechenden Termin bei der nächsten Auskunfts- und Beratungsstelle der DRV vereinbaren und den Antrag auf österreichische Pension aufnehmen lassen. (Nennt sich dann "Solo-Rentenantrag".)


    Ob das die beste Variante ist, wird aber wohl eher die österreichische Stelle beantworten können.

  • Servus miteinander!

    ich habe 2 Jahre in Österreich und ansonsten hauptsächlich in DE gearbeitet . Ich möchte hier meine Erfahrungen bzgl. der PVA-Pension (Pensionsversicherungsanstalt in Österreich) mit Ihnen/Euch teilen.
    Seit 04/2020 (65 J geworden) beziehe ich eine kleine Pension von der PVA.
    Bis 12/2020 (65 J + 9 Monate) habe ich ganz normal in DE weitergearbeitet und ab 01/2021 beziehe ich auch meine deutsche Rente.
    Die monatlichen Leistungen meiner PVA-Pension bekomme ich Brutto überwiesen auf mein deutsches Konto. Laut der PVA muss ich sie in Österreich nicht versteuern, da ich in Deutschland lebe. Ich muss sie aber bei der Steuererklärung in DE angeben, damit der Progressionsvorbehalt berücksichtigt bzw. berechnet werden kann.
    Sobald ich Feedback von meinem Steuerberater bzw. vom Finanzamt bekomme, werde ich mich melden.

    LG

  • Artikel 18 des Doppelbesteuerungsabkommens mit Österreich würde ich so verstehen, dass die Rente nur in Deutschland besteuert werden darf. Deswegen bekommst du die Bruttorente.


    Die Rente wird dann in Deutschland ganz normal mit dem persönlichen Steuersatz besteuert.