PKV Urteil AXA 2014 und 2015

  • Ich beziehe mich auf folgenden Beitrag aus dem Finanztip-Newsletter vom 28.2.:


    Oberlandesgericht erklärt höhere Beiträge der Axa für unwirksam
    Ein aktuelles Urteil eröffnet für viele privat Krankenversicherte Chancen, Beiträge zurückzubekommen. In dem Fall vor dem Oberlandesgericht Köln ging es um Prämienerhöhungen der Versicherung Axa aus den Jahren 2014 und 2015. Die Richter urteilten, dass der Versicherer die Steigerung der Beiträge nicht ausreichend begründet habe. Deshalb war die Erhöhung unwirksam (Az. 9 U 138/19). Der Versicherte darf sich freuen über eine Rückzahlung von mehr als 3.500 Euro plus Zinsen.
    Rechtskräftig ist das Urteil allerdings noch nicht. Der Bundesgerichtshof wird letztlich entscheiden müssen – wie schon im Dezember 2018, als es um die Unabhängigkeit des Treuhänders in der privaten Krankenversicherung ging. Damals ging es schlecht für die Verbraucher aus: Die Richter wollten die Unabhängigkeit der Treuhänder nicht prüfen, vielleicht wendet sich nun das Blatt.
    Betroffene sollten ihre Erhöhungen überprüfen lassen.


    Meine Frage: Ist es sinnvoll, zunächst das Urteil des Bundesgerichtshofes abzuwarten bevor ich meine Erhöhungen überprüfen lasse?


    Vielen Dank und herzliche Grüße

  • Hallo.


    Verjährung greift immer zum Jahreswechsel, also brennt erst einmal nichts an. Ggf. macht es Sinn Richtung Jahresende aktiv zu werden.


    Ich weiß jetzt nicht, wie schnell der BGH entscheiden wird. Unter Umständen müsste man sich vorher kümmern.

  • Laut OLG Köln sind 2014/2015 bereits verjährt!


    Laut Urteilen, die die Kanzlei Pilz errungen hat ggf. noch nicht!


    Lassen sie sich doch bitte anwaltlich beraten!


    Ansonsten verhandeln die PKV-Versicherer nicht. Sie müssen Klage erheben!


    Und die rechtliche Beratung nach RDG beginnt bitte exakt dort, wo die Frage aufkommt, wie man begründet, dass noch keine Verjährung für 2014/2015 eingetreten ist.


    Wobei man dann, wenn man das begründet, 2014 bereits rauswirft!

  • vielen Dank, können Sie mir Näheres zu den zu erwartenden Beratungskosten sagen? (Abwägung zu erwartende Rückzahlung im besten Fall vs. Rechnungsstellung Kanzlei)