Kündigung unserer Mieter wegen Hausverkauf

  • Hallo,


    ich habe hier mal ein Anliegen und wäre über Ratschläge froh
    Wir (meine 2 Brüder und ich) haben die Möglichkeit ein Haus zu einem guten Preis zu verkaufen, Käufer will abreißen. Haus ist alt und renovierunsbedürftig. Mieten sehr niedrig, keine Rendite, größere Investitionen nicht möglich (da meine Brüder auswärts wohnen).
    Der Käufer kauft Haus nur leer, d.h. kündigen.
    Kündigunsfrist bei 2 Parteien: 1 Jahr.
    Haus muss Ende Mai 2021 leer sein. D.h. schnellstens kündigen. Notartermin kann erst im April sein, daher evtl. Kündigung auch erst im April.
    Zweites Problem
    2 Parteien könnten als Härtefall betrachtet werden.
    Es ist tatsächlich so, dass die eine Partei von der Sozialhilfe lebt und als behindert eingestuft ist. Er arbeitet wegen Behinderung nicht mehr, Einzelheiten kenne ich nicht. Es ist aber nicht so, dass er eine behindertengerechte Wohnung hat.
    Die andere Partei ist tatsächlich schon mehr als 30 Jahre in der Wohnung. Zu diesen hatten wir auch immer ein sehr gutes Verhältnis, was die Entscheidung nicht leicht gemacht hat.
    Wie seht ihr die Chancen, diese Mieter bis zur Kündigungsfrist zum Auszug zu bewegen, bzw. wie lange müssten wir im schlimmsten Fall durch Gerichtsbeschluss mit Verlängerung rechnen?
    Dazu kommt, dass der Käufer vom Vertrag zurücktreten kann, wenn die Wohnungen nicht leer sind. Er hat uns mündlich zugesichert, dann nicht gleich abzuspringen, denn wollen das Haus unbedingt, aber im Vertrag sind sie mit keiner Verlängerung der Frist einverstanden.
    Wie stehen die Chancen für uns?
    Können wir uns darauf einlassen? Was für Alternativen seht ihr?
    Besten Dank für Tipps

  • Guten Abend,


    die mündlichen Versicherungen des Käufers sind NICHTS wert;es gilt NUR,was im vom Notar ausgefertigten Vertrag steht.


    Meiner Ansicht nach handelt es sich tatsächlich um Härtefälle,bei denen Du den Kürzeren ziehst,wenn Deine Mieter es tatsächlich darauf ankommen lassen.


    Es gibt meiner Ansicht nach nur zwei "sozialverträgliche" Möglichkeiten:


    a)es wird den Mietern auf Eure Kosten angemessener dh.kein Bruchbudenersatz besorgt.Die Differenz zwischen der jetzigen Miete und der neuen übernehmt Ihr auf Lebenszeit der jetzigen Mieter,
    b)Ihr bezahlt die Umzugskosten in voller Höhe.


    Wie hoch ist nun noch Euer Gewinn??


    Dachte ich mir,nicht sehr hoch,was die Frage aufwirft,ob Ihr zu diesem Altruismus(Selbstlosigkeit)bereit seid.


    Ich halte Eure Vorgehensweise bei Durchdrücken des Verkaufs für prinzipiell und tatsächlich für menschenfeindlich und würde den Verkauf schnellstens stoppen.


    Soweit meine persönliche Meinung.


    b)Ihr findet einen Fachanwalt,der sich der Sache als Mediator(neutrale Instanz)nach mündlicher Anhörung von Euch,Euren Mietern und dem Käufer annimmt und einen einvernehmlichen Weg vorschlägt sowie diesen in Vertragsform gießt,die dann notariell beglaubigt wird und er dann ggfs.die nötigen Einträge veranlaßt.


    Die Kosten des Mediators tragt Ihr dh.Du,Deine Brüder und der Käufer zu gleichen Teilen.

  • Das ist ja erschreckend, was du hier schreibst
    Also, um es klarzustellen, wir wollen nicht menschenfeindlich handeln, darum mache ich mir auch Gedanken. Wir wollen den Mietern bei der Suche einer Wohnung helfen und würden auch Umzugskosten übernehmen. Aber natürlich können wir nicht auf Lebenszeit einen Anteil an der neuen Miete übernehmen. Unsere Miete war eh immer zu niedrig.


    Aber es ist halt auch so, dass wir das Haus nicht behalten können, damit Mieter hier günstig leben können und wir nun in absehbarer Zeit drauf legen. In der einen Wohnung hatten wir letztes Jahr deutlich mehr Kosten als Einnahmen. Es rechnet sich einfach nicht mehr. Wenn wir die Einnahmen zusammen zählen, bekommen wir auf 20 Jahre gerechnet, ohne dabei Ausgaben zu berücksichtigen, gerade mal halb so viel wie den Preis, zu dem wir jetzt verkaufen können.
    Wir haben also fast keine andere Wahl.
    Die Frage ist, wenn die Mieter klagen und es wird als Härtefall anerkannt, wie geht es dann weiter? Können sie auf Jahre einfach drin bleiben, und der Verkauf kann nicht stattfinden?
    Oder bekommt man in so einem Fall als Vermieter auch irgendwelche Rechte?
    Deine Aussage unter b) habe ich leider nicht so ganz verstanden. Du meinst vor dem Kaufvertrag mit den Mietern eine Lösung finden?

  • Ich verwahre mich dagegen,daß mein Beitrag als "erschreckend" abqualifiziert wird.


    Es ist nicht das Problem der Mieter,daß Ihr keine kostendeckende Miete verlangt (habt).


    Die ganze Sache läuft darauf hinaus,ob es sich um Härtefälle handelt oder nicht.Wenn Eure Mieter es darauf ankommen lassen,haben Sie meiner Ansicht nach mehr als gute Chancen in einem Rechtsstreit zu obsiegen.Das ganze ist langwierig und kostenintensiv.


    Mein Vorschlag unter b) beinhaltet,daß ein neutraler Anwalt als Vermittler(Mediator)tätig wird,der wie schon gesagt unter Beteiligung bzw.nach Anhörung von Euch,den Mietern und dem Käufer eine notariell beglaubigte Lösung erarbeitet.
    Der Mediator kostet natürlich,aber Du,Deine Brüder und der Käufer habt diese unter Euch aufzuteilen.Das kommt ergeblich billiger als den ordentlichen Rechtsweg zu beschreiten.
    Ich würde mal bei Haus und Grund nachfragen,was die davon halten.Ihr seid hoffentlich Mitglied dort!!


    Ob die Zeit dazu (noch)reicht,wage ich zu bezweifeln,denn es gehört von allen drei Parteien eine große Portion guter Wille für eine einvernehmliche Lösung dazu und ob dieser bei Eurem Käufer(der Euch ja schon im Nacken sitzt und Druck ausübt) und Euch(die € Zeichen leuchten und fressen den Verstand) und Euren Mietern(wir wollen hier nicht weg und anderswo in ein fremdes Umfeld ziehen und außerdem sind wir alt und gebrechlich und damit Härtfälle).


    Frage am Rande:warum ist der Käufer eigentlich so scharf auf das Grundstück??Was hat er dort vor?? Das kann nur mit dem Bodenwert zu tun haben.Da lohnt es sich vielleicht mal die zuständige Stelle bei Eurer Verwaltung zu kontaktieren....
    Noch eine Frage:wer hat eigentlich für den Fall,daß die Sache in Eurem Sinne ausgehen sollte, die Abbruchgenehmigung beizubringen?????

  • Danke für die erneute Antwort, auch wenn ich die erste Antwort "erschreckend" fand. Aber es kann doch nicht sein, dass man ein Haus behalten muss, das einem mit der Zeit in den Ruin treibt. Es gibt doch auch so einen Grundlage für deine Kündigung, das nennt sich "wirtschaftliche Verwertbarkeit".
    Wir haben inzwischen mit der ersten Partei schon gesprochen, die, die schon sehr lange da wohnen, die volles Verständnis haben und denen wir nun auch bei der Suche nach einer Wohnung und beim Umzug helfen werden.
    Jetzt macht uns vor allem die andere Partei sorgen, auch aufgrund des Corona Virus, da nun ein persönliches Gespräch nicht mehr stattfinden kann und wir müssen bis Ende Monat kündigen. Wir müssen es nun leider telefonisch machen, bevor wir die Kündigung aussprechen. Aber die Mieterin ist gerade in einer Kur und nur am Wochenende erreichbar.
    Der Käufer ist daran interessiert, weil er bereits das Grundstück daneben besitzt und hier ein großes Wohn- und Geschäftshaus hinstellen möchte.
    Ich habe auch bereits mit unserer Rechtsanwältin gesprochen und sie meinte eben auch, es kann passieren, dass sie klagen, aber sie können nicht auf unbegrenzte Zeit weiterklagen.
    Natürlich sind wir an einer einvernehmlichen Lösung interessiert. Aber was könnten wir denn da, deiner Meinung nach vorschlagen? Oder wie nun weiter vorgehen?