Kapitalauszahlung von Direktversicherungen - Krankenkassenbeiträge - Beitragsbemessungsgrenze

  • Hallo zusammen,
    ich habe eine Frage, zu der ich im Forum noch keine Antwort gefunden habe:
    Ich habe eine Direktversicherung über meinen Arbeitgeber, die Anfang 2029 zur Auszahlung kommt. Zu diesem Zeitpunkt bin ich noch nicht Rentner (erst ca. 1,5 Jahre später auf Grund des verschobenen gesetzlichen Renteneintrittsalters), sondern verdiene deutlich oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze für die Krankenversicherung. Auch als Rentner werde ich auf Grund meiner zusätzlichen Betriebsrente oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegen.
    Muss ich dennoch auf die Direktversicherung Beiträge zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung zahlen?


    Ich freue mich sehr über Antworten.

  • Hallo.


    Beiträge fallen nur auf Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze (akt. 4687,50 Euro) an.


    Zuerst wird das Arbeitsentgelt bzw. die gesetzliche Rente verbeitragt, wenn dann noch Luft ist, die Betriebsrenten.

  • Vielen Dank für die Antwort.
    Ich frage mich allerdings, wie die Krankenkasse reagiert, wenn die Direktversicherung zur Auszahlung kommt. Nach meinem Kenntnisstand müsste ich für 120 Monate (= 10 Jahre) Beiträge zur KV und Pflegeversicherung bezahlen. Prüft die Krankenkasse in jedem Jahr, ob die Summe aus meiner gesetzlichen Rente und meiner Betriebsrente oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegt? Und für den Fall, dass diese Grenze nicht (mehr) erreicht wird, zieht sie dann noch anteilige Beiträge aus der Auszahlung der Direktversicherung ein?

  • Hallo!
    Bei mir war das so: Die Krankenkasse schickte mir nach der DV-Auszahlung eine Mitteilung, wie viel KV- u. PV-Beiträge monatlich „für die DV“ zu zahlen sind.
    Am Ende des Jahres musste ich dann selbst aktiv werden u. die zu viel gezahlten Beiträge (für Rente, Betriebsrente, DV …) zurückfordern.
    Die Krankenkasse wurde von sich aus nicht aktiv.

  • Hallo..ja die KK.kassiert wenn die Versicherung auf den Arbeitgeber läuft..unbedingt ändern.du musst im Vertrag stehen.dann musst du nur für den Zeitraum wo dein AG drin steht zahlen

  • Hallo Zusammen,


    eine weitere Frage im Zusammenhang mit den Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeiträgen auf Kapitalauszahlungen aus Direktversicherungen aus Altverträgen (vor 2004).

    Sind die jetzt als Rentner darauf zu zahlenden monatlichen Beiträge (10 Jahre lang), die über den jeweiligen Freibetrag hinausgehen, in der jährlichen Einkommensteuererklärung steuerlich absetzbar ?

  • Hallo Zusammen,


    eine weitere Frage im Zusammenhang mit den Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeiträgen auf Kapitalauszahlungen aus Direktversicherungen aus Altverträgen (vor 2004).

    Sind die jetzt als Rentner darauf zu zahlenden monatlichen Beiträge (10 Jahre lang), die über den jeweiligen Freibetrag hinausgehen, in der jährlichen Einkommensteuererklärung steuerlich absetzbar ?

    Ja, sie sind in voller Höhe abziehbar. Bezuschusst werden sie ja nicht.

    Besuche bereiten immer Freude. Wenn nicht beim Kommen, dann beim Gehen.

    Altes portugiesisches Sprichwort, Quelle unbekannt




  • Hallo Zusammen,


    eine weitere Frage im Zusammenhang mit den Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeiträgen auf Kapitalauszahlungen aus Direktversicherungen aus Altverträgen (vor 2004).

    Sind die jetzt als Rentner darauf zu zahlenden monatlichen Beiträge (10 Jahre lang), die über den jeweiligen Freibetrag hinausgehen, in der jährlichen Einkommensteuererklärung steuerlich absetzbar ?

    Läuft ganz normal nach der Vorschrift:


    https://dejure.org/gesetze/EStG/10.html


    (Absatz 1 Nr. 3 und Absatz 4)