Kosten für Kauf von Belegplätzen einer Betriebskita

  • Hallo zusammen,


    kosten, die einem Unternehmer für den Kauf von Belegplätzen einer Betriebskita entstehen, können als Betriebsausgaben abgesetzt werden, wenn es sich um Kinder eines Angestellten handelt.


    wie ist es denn, wenn es sich um das eigene Kind handelt?