Wegen Corona abgesagte Veranstaltung

  • Hallo,


    ich habe eine Frage zu einer wegen Corona stornierten Fortbildung. Diese wurde eigentlich heute bis Sonntag stattfinden. Das Hotel ist gebucht und kann nicht storniert werden.


    Kann ich diese Kosten zumindest steuerlich absetzen?


    Danke und viele Grüße


    Christian

  • Das ist natürlich großer Mist, für alle. Von Teilnehmern, über Veranstalter bis hin zur Hotel-Branche. Vielleicht kannst du dich an den Verbraucherschutz wenden und dort nach Optionen fragen? Und vielleicht wird die Fortbildung ja zu einem anderen Termin nachgeholt und das Hotel lässt mit sich reden, so dass eine Stornierung nicht nötig ist, sondern die Buchung eventuell auf einen späteren Ersatztermin umgebucht werden kann?

  • Kann ich diese Kosten zumindest steuerlich absetzen?


    Ja, das sind entweder Werbungskosten oder Betriebsausgaben. Je nachdem, ob Sie angestellt oder selbstständig sind.


    Bei Einkünften von Angestellten ist § 9 EStG maßgeblich, der Werbungskosten als Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen definiert.


    Bei Selbstständigen ist § 4 Abs. 4 EStG einschlägig. Danach sind Betriebsausgaben Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind.


    Beide Definitionen werden durch Ihre Hotelkosten erfüllt, denn Sie haben das Hotel nicht aus privatem Anlass sondern wegen einer beruflichen Fortbildung gebucht. Ob die Fortbildung abgesagt wurde, ist für die Abzugsfähigkeit der Aufwendungen nicht relevant.

  • Eine interessante Frage... - Ohne Hauptversammlung gibt es keinen Beschluss über die Ausschüttung der Dividende, keine Wahl eines Aufsichtsrats (muss nicht jedes Jahr stattfinden!) und keine Beschlüsse über Satzungsänderungen, Kapitalerhöhungen und andere grundlegende Fragen.


    Ich weiß nicht, ob es zulässig ist, eine Hauptversammlung vollständig ins Internet zu verlegen. Teilnahme an HV via Internet ist heute bereits vielfach möglich. Aber eine ausschließlich per Videostream durchgeführte HV hatten wir zumindest in Deutschland nach meiner Kenntnis noch nicht.


    Wir dürfen gespannt sein.

  • Hier ein FAZ-Artikel dazu:
    https://www.faz.net/aktuell/fi…ung-wackelt-16674380.html


    Zentrale Sätze:

    • Sie [die Dividende] kann erst nach einem Hauptversammlungsbeschluss an die Aktionäre ausgezahlt werden.


    • Eine Hauptversammlung rein virtuell im Internet stattfinden zu lassen ist rechtlich in Deutschland nicht möglich.
      „Es müssen keine Aktionäre kommen, aber sie müssen die Möglichkeit zur Teilnahme haben.“
    • Hauptversammlungen müssen nach dem Gesetz acht Monate nach dem Ende eines Geschäftsjahres stattfinden.


    Was all das bedeutet, ist momentan noch offen...