bAV nur Arbeitgeberanteil (A/VWL) einzahlen?

  • Hallo zusammen,


    ich bin in einem Unternehmen der Metallbranche (tarifgebunden) beschäftigt, entsprechend zahlt mein AG nach Tarifvereinbarung monatlich 26,59 € AVWL zur MetallRente (Direktversicherung) dazu. Das Ganze auch ohne AN-Anteil.


    Ich überlege die MetallRente ausschließlich mit AVWL abzuschließen. Klingt für mich wie "geschenktes" Geld. Wir haben 2 Kinder, ich geb. 1983 in Steuerklasse III (Jahresbrutto ca. 83.000), meine Frau geb. 1981 in Steuerklasse V (Jahresbrutto ca. 23.000 in Teilzeit, perspektivisch in ca. 10 Jahren dann vielleicht 35.000 in Vollzeit).


    Es ist mir bewusst, dass die zusätzliche monatliche Rente im Alter sehr gering sein wird (unter 50 €), insbesondere weil ich in meinem Alter vielleicht den AG noch einmal wechsel und dann den Vertrag ggf. beitragsfrei stellen müsste (falls der neue AG nicht auch MetallTarif-gebunden). Es ist auch nicht unsere einzige Altersvorsorge (zusätzlich ETFs, Riester).
    Trotzdem bleibt es "geschenktes" Geld.
    Übersehe ich hier etwas oder gibt es tatsächlich wenig (vielleicht der Papierkram), was gegen einen Abschluss spricht?


    Vielen Dank für euer Feedback!

  • Hallo KR_83,


    für meinen Teil kann ich sagen, dass ich keine triftigen Gründe gegen einen Abschluss feststellen kann.
    Ich bin in Bezug auf die bAV in der gleichen Lage wie du und habe den AG-Anteil (bei uns sind es fixe 30€/mtl. für jeden) über die MetallRente letzten Monat mitgenommen. Bin da voll bei dir, dass ich das auch als geschenktes Geld ansehe - auch wenn es nur wenig ist und sein wird.



    Exkurs:
    Die Bruttoentgeltumwandlung habe ich abgelehnt. Der Berater (bei uns ist es die Allianz) meinte zwar, dass ich eine 50%ige Steuerförderung habe, da von 100€ Bruttoeinzahlung ich nur 50,12€ netto spüre.


    Dann habe ich dem netten Herren das ganze mal durch- bzw. vorgerechnet und höflich (wirklich höflich!) mitgeteilt, dass er da Stuss redet. Ich habe keine Steuerförderung, sondern die Sozialabgaben verlagern sich von der Beitragszeit in die Leistungszeit. Nach Abzug aller Kosten, Sozialabgaben, fehlender gesetzlicher Rente (!!!), Einkommensteuer (ok, anstatt meinen jetzigen 42% Grenzsteuersatz habe ich nur 30% angenommen, aber das machte nur Centbeträge aus), dem kleinen Rentenfaktor von nur 14,69 hatte ich eine wirkliche "Netto-Mehr-Rente" von 3,53€/mtl. auf dem Blatt stehen.
    Danach hat er mich mit großen Augen kommentarlos angeschaut... und ich dachte, ich bin der Laie auf dem Gebiet. Vllt. habe ich auch nur Mathematik mit Marketing verwechselt...


    Eine eigen-verwaltete Anlage in ETF bringt da deutlich bessere Ergebnisse und ist flexibler.



    Hinweis: meine obigen Aussagen im Exkurs trifft nur in meinem speziellen Fall zu. Das muss jeder für sich selber durchrechnen und dann entscheiden. Es gibt definitiv Fälle und auch Angebote, in denen eine bAV mit BEUW sich für einen persönlich lohnen kann.



    Meiner persönlichen Meinung nach (Angestellter), reicht ein Standbein in jeder Rentenschicht absolut als Diversifikation aus (gesetzliche Rente, bAV oder Riester, private Vorsorge). Vor allem in Schicht 2, sprich bAV oder Riester, ist m.E. meistens nur eines von beiden für einen passend. Und beide muss man sich vor Abschluss genau anschauen, verstehen, durchrechnen und entscheiden: lohnt sich das für MICH !
    Und: es ist immer eine MOMENTaufnahme in Schicht 2 - ändert sich auch nur eine der Rahmenbedingung
    "Gehaltshöhe, ledig oder verheiratet, kinderlos oder Kind oder Kinder, zu erwartende nachgelagerte Besteuerung im Leistungsbezug"
    dann muss die komplette Rechnung aktualisiert und neu entschieden werden.

  • Hallo DeSa,


    könntest du ausführen wie du die Berechnung durchgeführt hast? Ich stehe nämlich gerade auch vor der Frage, ob sich eine bAV lohnt oder ob ich nur die 30 € AG Anteil einzahlen lasse. Mir fällt es nämlich schwer die Faktoren wie Einbußen bei der gesetzlichen Rente, Beitragsbemessungsgrenzen, voller Satz bei den Pflegeversicherungen in der Leistungsphase etc. in eine Rechnung einfließen zu lassen, um ggf. einen sinnvollen Arbeitgeber- /Eigenanteil zu bestimmen.

  • Hier gibt es eine Beispielrechnung:

    Betriebliche Altersversorgung (bAV) - Staatlicher Verrat an Arbeitgebern und Arbeitnehmern - Prof. Dr. Hartmut Walz
    Die große Mehrheit der Verträge zur betrieblichen Altersverrsorgung bAV ist fehlerhaft gestaltet , selbst wenn sie die Namen renommierter…
    hartmutwalz.de


    Die Details lassen sich schwer sicher abschätzen, weil sich die Rechtslage ja auch ändern kann. Aber die Tatsache, dass es bereits jetzt häufig zu einer doppelten Verbeitragung kommt, bAV-Verträge notorisch kostenintensiv sind und bAV-Zahlungen zu einer niedrigeren gesetzlichen Rente führen, sollte bei eigenen Zahlungen zur Vorsicht mahnen.