Hallo,
ich überlege gerade, ob ich eine Reise wegen SARS- CoV-2 absagen soll oder nicht. Da vielleicht noch ein paar mehr Foristen solche Überlegungen haben, einmal der Versuch, die Schwarmintelligenz anzuzapfen.
Fakten: Pauschalreise soll in ca. 4 Wochen losgehen; Zugehörigkeit zur Risikogruppe, Zielland mit mäßigem Gesundheitssystem noch ohne offiziellen Corona- Fall (wer nicht testet, hat keine Fälle). Reiseveranstalter erklärt derzeit natürlich tapfer, er führt die Reise durch. Noch ist bei Stornierung nur die bereits bezahlte Anzahlung fällig.
Wenn ich jetzt storniere, ist die Anzahlung weg, so what. Reiseangst ist natürlich kein Fall für die bestehende Reiserücktrittsversicherung.
Jetzt kommt die Glaskugel:
Variante 1: Ich habe storniert und eine Woche später sperrt das Zielland die EU- Bürger aus, so wie es jetzt die USA machen. Der Reiseveranstalter muss wegen Unmöglichkeit die Reise absagen und den Reisepreis zurückerstatten. Frage: auch meine Anzahlung, wenn ich schon vorher storniert habe?
Variante 2: Ich storniere nicht, zahle den vollen Reisepreis und es kommt zur Reiseabsage analog 1. Ich bekommen den vollen Reisepreis zurück – theoretisch. Wenn es so weit kommt, dürfte es ein Massenphänomen werden. Überleben das die Reiseveranstalter oder muss ich mich mit dem Insolvenzverwalter herumschlagen? Ob die Insolvenzversicherung in diesem Fall greift, dürfte auch erst nach einigen Jahren höchstrichterlich festgestellt werden.
Variante 3: Ich erkranke selbst. In allen Phasen vor Reisebeginn ein Fall für die Reiserücktrittversicherung. Aber sicherlich kein erstrebenswerter Fall.
Variante 4: Ich storniere nicht und werde eine Woche vor Reiseantritt in Quarantäne geschickt. Nach den GDV- Musterbedingungen (AT-Reise 2008; Ziff. 5.6) besteht kein Versicherungsschutz bei Pandemien. Nach § 65 Infektionsschutzgesetz habe ich vielleicht einen Entschädigungsanspruch gegen den Staat. Aber was ist ein „wesentlicher Vermögensnachteil“? Außerdem, ich muss die behördliche Anordnung der Quarantäne nachweisen. Wie jetzt so zu lesen ist, erfolgen die meisten Quarantäneanordnungen gegenüber Einzelpersonen telefonisch. (Allgemeinverfügungen für ein Gebiet sind sicher nachweisbar.) Können sich die Behörden noch daran erinnern, wenn es ums Geld geht?
Variante 5: ich habe eine wunderschöne Reise: Derzeit noch realistisch?
Habe ich ein wesentliches Szenario vergessen?
Bei den rein pekuniären Fällen stellt es sich derzeit für mich so dar, ein relativ sicherer kleiner Verlust gegen einen möglichen Totalverlust. Ich tendiere derzeit dazu, den kleinen Verlust zu realisieren. Wie sehen das andere Betroffene?
Gruß Pumphut