Hallo,
Folgende Situation:
Wenn ich vom letzten Arbeitgeber jetzt gekündigt wurde und in der Kündigungszeit noch keinen
neuen Arbeitsplatz finde und demnächst Arbeitslosengeld beziehe.
Frage:
Sollte man sich vom Arbeitgeber trotzdem das Zeugnis mit der Formulierung "er scheidet auf eigenen Wunsch ...aus"
ausstellen lassen wenn der Arbeitgeber das selber anbietet, weil das ja immer besser ist
ODER den text belassen bei
"musste aus betriebsbedingten Gründen beendet werden".
Das eigene Ausscheiden nimmt einem ja keiner ab und hört sich so an dass man lieber arbeitslos ist.
Oder zwei Zeugnis- Varianten vom Arbeitgeber ausstellen lassen?
Danke und Gruss
Kal.