BU Kündigen oder Beitragsfrei stellen?

  • Hallo!


    Ich habe eine recht teure BU laufen. In meinem Alter brauche ich die aber nicht mehr. Jetzt frage ich mich, ob man solch eine Versicherung kündigt oder 'nur' Beitragsfrei stellen lässt?


    Hintergrund: Bei meinem ersten Arbeitgeber hatte ich diese BU als Sozialleistung mit eingeschlossen. Als ich das Unternehmen nach 25 Jahren verließ bekam ich eine Anwartschaft bestätigt. Diesen Vertrag konnte ich jetzt vier Jahre privat weiter betreiben. Nun brauche ich die Versicherung nicht mehr, da ich bei einem Problem das aus eigenen Mitteln überbrücken könnte. Aus dem Grund möchte ich diese hohen Versicherungsbeiträge sparen. Ich möchte aber nichts falsch machen. Also kündigen, oder bis zur rente Beitragsfrei stellen?


    Vielen Dank!

  • Hallo.


    Eine BU halte ich für sehr wichtig, daher würde ich es mir doppelt und dreifach überlegen, diese zu kündigen.


    Andererseits ist die Idee hinter Versicherungen ja die, dass man die "Genickbrüche" (Verlust der Erwerbsfähigkeit) versichert und nicht die Unannehmlichkeiten (Handy heruntergefallen).


    Wenn der Verlust der Erwerbsfähigkeit aufgrund der finanziellen Situation kein Genickbruch mehr ist, sondern nur eine Unannehmlichkeit, dann könnte die Versicherung tatsächlich weg.


    Irgendwie muss man dann Ersparnis und Risiko in Abwägung bringen.
    Eine Entscheidung, die wohl überlegt sein will.

  • Danke für den Hinweis, das sehe ich auch so. Aber ich habe das Glück, dass mein Häuschen schon bezahlt ist. Und große Sprünge kann ich aus privaten Gründen eh nicht machen. Insofern kann ich auf (noch) kleiner(er) Flamme das schon gut hinbekommen. Und die eintausend plus x Euro einmal im Jahr... die behalt dann lieber ICH mir.


    Aber noch einmal zur Ursprungsfrage: Kündigen oder Beitragsfrei stellen? Oder ganz was anderes?!?

  • Ok? Noch einmal herzlichen Dank!


    Aber genau um diese Rechtsfolgen ging es mir ja gerade mit meiner Frage. Denn in der Tat, wie soll man eine gute Entscheidung treffen, wenn man die Ergebnisse nicht kennt?


    Kann da jemand etwas dazu sagen?

  • Die konkreten Auswirkungen sollten in den Vertragsunterlagen eigentlich ja genannt sein.
    Wenn es um einen 4-stelligen Betrag pro Jahr geht, dann könnte es sich auch lohnen, eine Beratung bei der Verbraucherzentrale in Anspruch zu nehmen. Da sollte die Relation zwischen Beratungskosten und Auswirkung gegeben sein.