Riester-Banksparplan Entnahme für Wohnzwecke

  • Habe gerade den Artikel von Hr Tenhagen "Riestern aber richtig" im Spon gelesen. Ich bin verunsichert, da ich gelesen habe, dass ich meinen Banksparplan am Ende in eine Versicherung einzahlen muss. <X Ich dachte immer, ich könnte das Geld entnehmen und damit einen Kredit für meine selbstgenutzte Immobilie tilgen. Oder muss am Ende alles Geld wieder in den Banksparplan zurück? :evil: Wer weiß Bescheid oder kennt jemanden, der Bescheid weiß? Oder kann ich den Betrag in mein Riester-Bauspardarlehen überführen?

    • Offizieller Beitrag

    Neuerungen ab dem 01.01.2014


    Neu ab dem 01.01.2014 ist, dass das vorhandene Kapital bis zum Beginn der Auszahlungsphase zum Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum oder zum Erwerb von Genossenschaftsanteilen verwendet werden kann. Ebenfalls eine Verbesserung stellt die Möglichkeit dar, dass die Entnahme auch für den alters- oder behindertengerechten Umbau der Wohnung möglich ist. Voraussetzung ist, dass die Kosten höher sind als 6.000 Euro und innerhalb von drei Jahren nach dem Erwerb erfolgen. Bei späteren Baumaßnahmen müssen die Umbaukosten sonst mindestens 20.000 Euro betragen und ebenfalls der Reduzierung von Barrieren in oder an der Wohnung dienen


    Beim Banksparplan erfolgt die Anlage zu einem Vertragszins, der meist variabel an einen Referenzzins (z. B. an den Euribor) angelehnt ist. Steigt oder sinkt dieser Referenzzins, verändert sich auch in gleichem Umfang der Vertragszins. Der Gewinn der Bank liegt in dem Abstand zwischen dem Vertragszins zum Referenzzins. Zusätzlich können aber auch noch Kosten entstehen. Bei vielen Banksparplänen besteht zum Rentenbezug die Wahl, ob die Renten zunächst per Auszahlungsplan gezahlt werden und dann spätestens mit Vollendung des 85. Lebensjahres die lebenslange Rentenzahlung durch eine Versicherung erfolgt oder aber ob das Sparkapital sofort als Einmalbeitrag in eine Rentenversicherung eingezahlt wird, aus der dann sofort die Rentenzahlungen erfolgen.


    Quelle: https://www.bundderversicherten.de/Altersvorsorge-1/Riester

    "Man kann die raffiniertesten Computer der Welt benutzen und Diagramme und Zahlen parat haben, aber am Ende muss man alle Informationen auf einen Nenner bringen, muss einen Zeitplan machen und muss handeln."

    Lee Iacocca, amerik. Topmanager

  • Hallo an alle,


    ich will jetzt einen Riester-Banksparplan abschließen. Falls ich mich entscheide, das angesparte Geld für eine selbstgewohnte Immobilie zu verwenden, muss ich die staatliche Förderung nicht zurück bezahlen (es ist "nicht schädlich"). Eine Frage habe ich noch dazu: gilt das auch, wenn diese Immobilie im Ausland ist? EU-Ausland / non-EU Ausland?


    Vielen Dank im Voraus!


    MfG
    Aurel