Standardtarif in der PKV

  • Es heißt, der Beitrag zum Standardtarif in der PKV sei bei Ehepaaren auf 150 % des Höchstbeitrages in der GKV gedeckelt, wenn das Gesamteinkommen unterhalb der Beitragsbemessungsgrundlage in der GKV liegt.
    Nur was bedeutet Gesamteinkommen? Beide Renten, bleiben aber Mieteinnahmen und Kapitaleinnahmen außen vor?
    Oder gilt das zu versteuernde Jahreseinkommen?


    Wo kann man das nachlesen?

  • Der Begriff ist Gesamteinkommen und der Begriff ist sozialversicherungsrechtlich geregelt.


    Es gibt dazu ein Rundschreiben der Spitzenverbände, die man als Definition dafür verwenden sollte.


    Alle Einnahmen im ESt-Bescheid sind dabei zu berücksichtigen.


    Rechtsgrundlage: § 257 Abs. 2a ff in der bis zum 31. Dezember 2008 geltenden Fassung


    2c. sich verpflichtet, den brancheneinheitlichen Standardtarif unter den in Nummer 2b genannten Voraussetzungen ohne Berücksichtigung der Vorversicherungszeit, der Altersgrenze und des Gesamteinkommens ohne Risikozuschlag auch Personen anzubieten, die nach allgemeinen Aufnahmeregeln aus Risikogründen nicht oder nur zu ungünstigen Konditionen versichert werden könnten, wenn sie das Angebot innerhalb der ersten sechs Monate nach der Feststellung der Behinderung oder der Berufung in das Beamtenverhältnis oder bis zum 31. Dezember 2000 annehmen,

  • Lange oog, vielen Dank für die Nachricht.


    bedeutet alle Einnahmen: zu versteuerndes Einkommen?
    Ist das aus dem angegebenen Rundschreiben zuentnehmen?

  • Das ist dem Rundschreiben zu entnehmen. Da steht was wie berücksichtigt wird.


    Es ist ggf. mehr als das zu versteuernde Einkommen, aber nicht weniger. Es gibt ggf. keine Verrechnung von Verlusten, es sind ggf. Freibeträge abzuziehen und es gelten bei Renten ggf. Zahlbeiträge.


    Dazu muss jemand, der das kann, den ESt-Bescheid prüfen.

  • Grundsätzlich sind mir diese Themen nicht fremd. Nur, Lange Oog, wie komme ich an das Rundschreiben?


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    Schöne Grüße