Veranlagung

  • Liebe Commuinty,


    Ich stehe gerade vor der Frage nach der Veranlagungsart (Einzel- oder Zusammenveranlagung).
    Geheiratet haben wir im letzten Jahr. Meine Frau befindet sich gerade in Elternzeit, hat keinerlei Einkünfte und die Steuerklasse 5.
    Ich gehe arbeiten, habe die Steuerklasse 1 und ein Jahreseinkommen von ca. 60.000 Euro.


    Habe die Steuererklärung mit dem Wiso Sparprogramm gemacht. Wenn ich dem Programm trauen darf, beträgt die Erstattung bei der Einzelveranlagung fast doppelt so viel, wie bei der Zusammenveranlagung.


    Kann das sein? ?(


    Viele Grüße.

  • Hallo @Isayan
    Willkommen in der Community.
    Ich vermute eher, dass du irgendwo einen Fehler gemacht hast.


    Üblich sind bei Verheirateten die Kombinationen 3:5 und 4:4. Die Kombination 1:5 wäre ein Fehler des Arbeitgebers, der die richtigen Steuerklassen vom Finanzamt übermittelt bekommt.


    3:5 führt unterjährig zu einer geringeren Steuerzahlung, allerdings hat man das Risiko mit der Steuererklärung nachzahlen zu müssen.
    4:4 führt unterjährig zu einer höheren Steuerzahlung, bei einem hohen und einem niedrigen Einkommen wird man aber normalerweise mit der Steuererklärung etwas zurück bekommen.


    Wenn man verheiratet ist und einer kein Einkommen hat, führt das Ehegattensplitting meines Wissens immer zu einem Steuervorteil, denn dafür ist Ehegattensplitting ja da. Zumal Ihr mit 1:5 so dermaßen viel Steuern gezahlt hättet, dass Ihr mächtig was rausbekommen müsstet.


    Wenn deine Frau Elterngeld bekommt, unterliegt dies dem Progressionsvorbehalt. Das heißt, dein Einkommen wird theoretisch um das Elterngeld erhöht, der daraus resultierende höhere Steuersatz wird dann auf dein eigentlich niedrigeres Einkommen angewandt. Dadurch haben viele junge Eltern eine sehr geringe Rückzahlung oder sogar eine Nachzahlung zu leisten,

  • Hallo Chris2702,


    vielen Dank für die Info.
    Ich habe mich vertan. Natürlich ist 3/5 richtig.
    Meine Frau hat die 5 und ich die 3.
    Das Elterngeld ist vor 1,5 Jahren ausgelaufen.

  • OK, wie gesagt. Die Kombination 60.000 zu Null Euro führt über Ehegattensplitting quasi immer zu einem Vorteil. Keine Ahnung, was du da eingestellt hast, dass Einzelveranlagung als vorteilhaft rauskam.