Liebe Commuinty,
Ich stehe gerade vor der Frage nach der Veranlagungsart (Einzel- oder Zusammenveranlagung).
Geheiratet haben wir im letzten Jahr. Meine Frau befindet sich gerade in Elternzeit, hat keinerlei Einkünfte und die Steuerklasse 5.
Ich gehe arbeiten, habe die Steuerklasse 1 und ein Jahreseinkommen von ca. 60.000 Euro.
Habe die Steuererklärung mit dem Wiso Sparprogramm gemacht. Wenn ich dem Programm trauen darf, beträgt die Erstattung bei der Einzelveranlagung fast doppelt so viel, wie bei der Zusammenveranlagung.
Kann das sein?
Viele Grüße.