Flug annulliert - Anrecht auf Kostenerstattung?

  • Wirklich? Das ist ja toll!
    Ich beobachte, dass immer noch viele Airlines und Reiseveranstalter auf Zeit spielen.
    Ich habe gerade ein Versäumnisurteil gegen Eurowings erstritten. Mal sehen, ob Eurowings nun zahlt oder ich noch den Gerichtsvollzieher beauftragen muss...

  • Ich beobachte, dass immer noch viele Airlines und Reiseveranstalter auf Zeit spielen.

    Diese Beobachtung mache ich bei den Recherchen zu meinem Fluggastrechte-Blog auch immer wieder:


    Airlines versuchen oft, die Ansprüche der Passagiere durch Aussitzen in Vergessenheit geraten zu lassen. Eine andere Taktik ist, mit fadenscheinigen und nicht zutreffenden Begründungen die Ansprüche von Kunden abzuwehren.


    'Die Airlines legen für Passagiere die langen Bearbeitungszeiten und bürokratischen Hürden oft so hoch, dass nur wenige ihre berechtigten Forderungen durchsetzen.
    "Die Fluggesellschaften setzen darauf, dass den Passagieren die Puste ausgeht und die Mehrheit einfach nicht klagt", sagt Sabine Fischer-Volk, Reisrechtsexpertin der Verbraucherzentrale Brandenburg.' Quelle: Die Welt


    Und immer wieder verschicken die Airlines an anspruchsgellende Passagiere Antwortbriefe, die mit nichtssagenden Allgemeinfloskeln nur so triefen.

    'Es sei nicht immer zu verlangen, „dass der Inhalt gesetzlicher Vorschriften dem Bürger grundsätzlich ohne Zuhilfenahme juristischer Fachkunde erkennbar sein muss“.' (BVerfG, Beschl. v. 04.06.2012, Az.: 2 BvL 9/08)

  • Leider besteht bei vielen Airlines immer noch keine Einsicht.
    Wir haben jetzt das erste Gerichtsverfahren erfolgreich beenden können: Das Amtsgericht Bremen hat Eurowings verurteilt, die Flugtickets nebst Zinsen zu erstatten. Auch die außergerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren muss Eurowings erstatten sowie die Kosten des Rechtsstreits übernehmen.
    Es lohnt daher, sich zu wehren!