Flug annulliert - Anrecht auf Kostenerstattung?

  • Hallo Community,


    hatten mehrer Flüge gebucht, die nun wegen der Corona-Krise annulliert wurden. Ryan Air bietet direkt eine Kostenerstattung an, Eurowings und Condor tun dies nicht, sondern bieten "nur" an den Flug umzubuchen. Ist dies rechtens / zulässig?


    Wäre um eine fachkundige Antwort dankbar.


    Beste Grüße
    smnjns13

  • Das ist recht eindeutig geregelt, und zwar in der sogen. 'Europ. Fluggastrechteverordnung':
    'Aus Art. 8 der VO (EG) 261/2004 ergibt sich der Anspruch auf sogen. Unterstützungsleistungen. Doch was ist dies? -
    Dies ist ein Anspruch des Fluggastes auf
    -Erstattung der Flugscheinkosten binnen sieben Tagen oder
    -einen Rückflug zum ersten Abflugort oder
    -anderweitige Beförderung zu seinem Endziel,
    und zwar nach Wahl des Fluggastes. -
    Wann entsteht dieser Anspruch? -
    Er entsteht im Falle der
    -Annulierung oder
    -Nichtbeförderung.' Quelle: http://fluggastrecht.blogspot.…ng-und-unterstutzung.html


    Dieses Recht gilt auch im Falle von 'außergewöhnlichen Umständen'/'höherer Gewalt' wie bspw. der 'Corona-Krise'.


    Auf alles andere (Umbuchung, Gutschein) kann man sich als Passagier freiwillig einlassen, muss man jedoch nicht..

    'Es sei nicht immer zu verlangen, „dass der Inhalt gesetzlicher Vorschriften dem Bürger grundsätzlich ohne Zuhilfenahme juristischer Fachkunde erkennbar sein muss“.' (BVerfG, Beschl. v. 04.06.2012, Az.: 2 BvL 9/08)

  • Hallo Herr Schlesinger,


    besten Dank für die Aufklärung. Das war auch meine Vermutung. Jetzt stellt sich nur noch die Frage, wie wir unseren Anspruch gegenüber Eurowings und Condor geltend machen können/müssen.


    Reicht hier eine E-Mail mit der Aufforderung zur Rückerstattung oder Bedarf es der Schriftform?


    Beste Grüße
    smnjns12

  • Per EMail ist natürlich die kostengünstigste Vatiante. Zur Beweisbarkeit: am besten mit Lesebestätigung. Die Aufforderung zur Rückzahlung des Ticketpreises sollte mit einer angemessenen Fristsetzung (ca. drei Wochen) verbunden sein.


    Reagiert die Airline nicht, würde ich einen Einschreibebrief mit Fristsetzung 'hinterherschieben'.
    (Ladungsfährige Anschriften:
    Condor
    Condor Flugdienst GmbH
    Condor Platz
    60549 Frankfurt am Main
    Eurowings GmbH
    Großenbaumer Weg 6
    40472 Düsseldorf
    Sollte wieder nicht reagiert werden oder sollte der geltend gemacht Anspruch abgelehnt werden, würde ich mich kostengünstig an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr wenden. Mehr dazu: http://fluggastrecht.blogspot.…fur-den-offentlichen.html


    Anonsten droht so schnell keine Verjährung. Der Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises unterliegt der regelmäßigen Verjährung aus § 195 BGB (= drei Jahre).

    'Es sei nicht immer zu verlangen, „dass der Inhalt gesetzlicher Vorschriften dem Bürger grundsätzlich ohne Zuhilfenahme juristischer Fachkunde erkennbar sein muss“.' (BVerfG, Beschl. v. 04.06.2012, Az.: 2 BvL 9/08)

  • Hallo Fritz,


    Nein, wir haben diese Woche "Stufe zwei gezündet" und alle Airline per Brief mit Einwurfeinschreiben angeschrieben. In den Briefen habe wir eine Frist gesetzt bis wann das Geld zurückzuzahlen ist.


    Beste Grüße
    smnjns13

  • Hallo Fritz,
    mir geht es genauso.
    Ich habe jetzt ein Anwaltsschreiben an Eurowings geschickt mit der Aufforderung, den gezahlten Ticketpreis und die Rechtsanwaltskosten zu zahlen.
    Mal sehen, ob Eurowings jetzt zahlen wird oder ob ich klagen muss.
    Die Anzahlung für die gebuchte Kreuzfahrt habe ich auf diese Weise zurückerhalten.
    Ich werde berichten...

  • Hallo und guten Morgen Fr. Dr. Eckardt,
    ist es eher angebracht direkt mit einem Anwakltsschreiben zu beginnen oder warum haben Sie nicht zunächst die von Herrn Schlesinger angeführte Möglichkeit wahrgenommen, sich an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr zu wenden?
    Ich befürchte, dass unser eigener Brief nicht zum Erfolg führt und wir letztendlich ebenfalls Ihren Weg per RA anwenden müssen.
    Eine erfolgreiche Woche!

  • Guten Abend Fritz,


    ich hatte mich vorab mit meinem Familienanwalt besprochen. Er hat mir den von Klaus Schlesinger beschrieben Weg empfohlen. Ich erwarte mir auf den Brief auch keine Antwort nur habe ich damit - wenn ich meinen Familienanwalt richtig verstanden habe - meine Anspruch auf Rückerstattung der Kosten für die Tickets geltend gemacht. Die E-Mail war ein Versuch von dem ich mir nicht viel erwartet hatte, da die Airlines derzeit wohl einige E-Mails erhalten und, wenn sie alle Forderungen aus diesen E-Mails erfüllen würden, wohl bald Pleite wären. Darüber hinaus erfüllt eine E-Mail nur das Textform-Erfordernis nicht aber das Schriftform-Erfordernis, welches wohl notwendig ist. Deshalb nun die Einschreiben...


    Beste Grüße
    smnjns13

  • Hallo Fritz,


    ja und nein. Gerade als ich die Vorgänge zur Klage an meinen Anwalt übergeben wollte, haben sich Condor und Ryan Air gemeldet. Beide kündigen an die Erstattungen bzw. die Beträge aus denselben zurück zu überweisen. Bei Ryan Air ist es etwas komplizierter, da wir dort insgesamt drei Flüge (i.S.v. Strecken gebucht hatten). Die Ankündigung bezieht sich aber nur auf eine Strecke. Vermute die Erstattungsanträge der beiden anderen Strecken befinden sich noch in Bearbeitung.


    Selbst?


    Gruß
    smnjns13

  • Bei uns hat sich bis auf die dürftig unterschriebenen Response nichts getan. Ich gehe davon aus, dass Eurowings auf die Mutter Lufthansa wartet.
    Mich selbst kümmert das allerdings nicht weiter, leider provoziert das zusätzliche Kosten, was wiederum ärgerlich ist. Letztendlich sind es Steuerzahlerkosten...
    Gruß
    Fritz

  • Da fällt mir auf: Zunächst wollten Sie dieSituation ja nach "Schlesinger" abarbeiten, jetzt sollte es doch schon eine Klage werden. Warum der Sinneswandel? Allerdings sehe ich auch nur noch die Klage als erfolgsverprechenden Weg. Allerdings lesen wir hier auch keine Rückmeldung von beispielsweise DrEckardt, die ja auch schon längst mit dem RA begonnen hat.

  • Weil ich nicht ausschließen kann, dass eine Airline pleite geht. Im Übrigen erhoffe ich mir von der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr nicht viel bzw. nichts.


    Gruß
    smnjns13

  • Danke für die Nachricht, @!

    Leider habe ich noch keinen Bescheid erhalten, denke mir aber, dass es auch eine Weile dauern wird. Eine kurze Mail wäre zumindest hilfreich - für die Airline, denn durch RAs werden sich die Kosten nur unnötig erhöhen.
    Über eines sollten alle Beteiligten nachdenken: wenn keine Erstattung erfolgt und auch dann, wenn monatelang keine "Regung" feststellbar ist: für zukünftige Buchungen ist das eine sehr schlechte Grundlage. Denn wer wird als Kunde erneut buchen (und zahlen), wenn alte Rückzahlungen nicht geleistet werden? Man sollte sich also nicht allzulange Zeit lassen mit Rückzahlungen, denn dann ist das dringend notwendige Zukunftgeschäft der Fluggesellschaft für dieses Jahr auch gleich für die Katz.
    Damit macht man sich als Airline dann ganz kaputt - wenn man das natürlich möchte ...