In Rahmen der Corona Krise gab es verschiedene behördliche Anordnungen, Betrieb zu schließen.
Erstatten die Gesundheitsämter die weiterlaufenden nicht unerheblichen Betriebskosten?
Darlehn kommen nicht in Frage, da die Gewinnspanne recht niedrig ist. Eine Darlehnsaufnahme ist keinesfalls wirtschaftlich.
Er handelt sich um eine haftungsbeschränkte Gesellschaft.