Erstattung Gesundheitämter bei behördlicher Anordnung

  • In Rahmen der Corona Krise gab es verschiedene behördliche Anordnungen, Betrieb zu schließen.


    Erstatten die Gesundheitsämter die weiterlaufenden nicht unerheblichen Betriebskosten?


    Darlehn kommen nicht in Frage, da die Gewinnspanne recht niedrig ist. Eine Darlehnsaufnahme ist keinesfalls wirtschaftlich.


    Er handelt sich um eine haftungsbeschränkte Gesellschaft.

    Denken ist die schwerste Arbeit, die es gibt. Das ist wahrscheinlich auch der Grund, warum sich so wenig Leute damit beschäftigen. Henry Ford

  • Hier kommen die §§ 56 und 57 IfSG zum Tragen. Ganz platt gesagt, Entschädigung enthält man nur dann, wenn eine ganz bestimmt Person odr ein ganz bestimmter Betrieb durch das Gesundheitsamt unter Quarantäne gestellt wird.


    Ordnet jedoch eine Behörde an, dass alle Fitnessstudios, alle Friseure und/oder alle Restaurants zu schliessen haben, so sieht das IfSG keine Entschädgung vor.

    'Es sei nicht immer zu verlangen, „dass der Inhalt gesetzlicher Vorschriften dem Bürger grundsätzlich ohne Zuhilfenahme juristischer Fachkunde erkennbar sein muss“.' (BVerfG, Beschl. v. 04.06.2012, Az.: 2 BvL 9/08)