Ich habe letztes Jahr im Oktober/November eine Reise - über Gutschein bei groupon - auf die Insel Usedom ab 31.3.2020 gebucht.
Wie sind meine Rechte?
Das Hotel schreibt, sie hätten damit nix zu tun.
Groupon schreibt, ich soll mich an das Hotel wenden.
Wer muss das Geld zurückgeben??
Reise gebucht. Bei Groupon
- krs
- Erledigt
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Treten Sie von dem Vertrag zurück aufgrund § 323 BGB.
Erklären Sie diesen Rücktritt gegenüber beiden Vertragspartnern - also gegenüber Groupon und gegenüber dem Hotel.
Zurückzahlen muss derjenige Vertragspartner, der das Geld von Ihnen hat. Das wissen Sie aber nicht.
Hat Groupon Ihre Zahlung schon an das Hotel weitergeleitet? Wahrscheinlich nicht. Das müssen Sie herausfinden.
Notfalls mit Auskunftsklage.
Viel Erfolg! -
Danke. Dann schreibe ich beiden mal.
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Treten Sie von dem Vertrag zurück aufgrund § 323 BGB.
Dies ist eine behördliche Anrodnung, die es dem Hotelier unmöglich macht, das Zimmer zu vermieten.
Wir haben also einen Fall der Unmöglichkeit gem. § 275 BGB. Auf ein Verschulden kommt es hierbei nicht an.
Der Hotelier kann seine Leistung also nicht erbringen. Wenn die Leistung nicht erbracht werden kann, entfällt der Anspruch auf Zahlung des Hoteliers gem. § 316 BGB. -
Die Frage war, wer zahlt retour. Hotel sagte, erst nach Besuch rechnen sie mit groupon ab.
groupon sagte, wenden Sie sich an Hotel.
Mit Zitat und Hinweis auf BGB aus der Community hier erledigt..,, groupon zahlt retour, hatten erst Gutschein über 3 Jahre angeboten, wollte ich nicht, haben Rückerstattung innerhalb 14 Tagen zugesichert.Danke an alle
für Hilfe.