Nebenleistung gleich Bearbeitungsgebühr?

  • Liebes Finanztip- Team,
    ich habe den Beitrag von Sonja vom 16.11.2014 gelesen, da ich gerade dabei bin unsere Verträge zu prüfen.
    Wir haben bei der DSL Bank einen Kreditvertrag in dem steht:
    Bearbeitungsgebühr - keine-
    Nebenleistungen einmalig 5%
    Eine Erklärung, was mit Nebenleistungen gemeint ist habe ich nicht gefunden.
    Kann ich diese 5% auch zurück fordern?
    Vielen Dank für die Hilfe
    LG

  • Ich bin zwar nicht vom Finanztip-Team, aber Sparminister :) und antworte deshalb trotzdem mal.


    Ihr Vertrag ist sicherlich ein Immobilienkredit und die einmalige Nebenleistung von 5 % steht in der Grundschuldbestellungsurkunde bzw. im Darlehensvertrag steht, dass Sie das Darlehen durch eine Grundschuld in Höhe von X Euro mit einmaliger Nebenleistung von 5 % zu sichern haben. Die 5 % haben Sie nicht an die Bank gezahlt, sondern sie erhöht nur deren Sicherheit für den Fall, dass Sie den Kredit nicht zurückzahlen können.


    Solche einmaligen Nebenleistungen zur Grundschuld sind keine Bearbeitungsgebühr. Sie sind zulässig und durchaus verbreitet.

    • Offizieller Beitrag

    Ergänzend noch ein Auszug von Wikipedia:


    Neben dem eigentlichen Grundschuldbetrag werden üblicherweise noch Grundschuldzinsen (dingliche Zinsen) und die Nebenleistung eingetragen. Die Grundschuldzinsen sichern höhere Forderungen mit ab, die z.B. durch Zahlungsverzug entstehen und den Grundschuldnominalbetrag übersteigen.

    "Man kann die raffiniertesten Computer der Welt benutzen und Diagramme und Zahlen parat haben, aber am Ende muss man alle Informationen auf einen Nenner bringen, muss einen Zeitplan machen und muss handeln."

    Lee Iacocca, amerik. Topmanager