Riestervertrag beitragsfrei stellen, wie vorgehen?

  • Hallo liebe Finanztipp-Community,


    durch die derzeit schwierige Lage (Corona), möchte ich bis auf Weiteres meinen Riestervertrag beitragsfrei stellen. Ich habe seit 2015 bei der Aachen Münchener eine RiesterRente (Strategie Plus), also Fonds gebunden.


    Auch habe ich euer Video zu dem Thema gesehen, wodurch ich noch einmal das jährliche Informationsblatt meiner Versicherung genauer angeschaut habe. Die Verwaltungskosten sind ziemlich hoch, dadurch ist nach nunmehr 5 Jahren monatlicher Einzahlung (162€ im Monat) auch noch immer ein großes Defizit im Riestertopf. Die hohen Kosten fressen anscheinend auch die jährliche Rendite auf.


    Ich habe darüber mit meinem Ansprechpartner bei der Versicherung gesprochen. Er hat mir daraufhin einen Antrag auf Stundung zukommen lassen, welchen ich unterschrieben zurücksenden soll. In dem Antrag steht, dass die Stundung ab dem 01.04.20 bis 31.12.20 in Kraft treten soll. Eigentlich logisch, da eine Stundung ja nie wirklich unbefristet ist, oder? Ich habe daher noch einmal mit meiner Versicherung gesprochen, wobei mir gesagt wurde, dass ich meinen Vertrag bis zu einem Jahr am Stück beitragsfrei stellen kann, danach müsste ich erst einmal wieder etwas einzahlen sonst würde mir der Vertrag gekündigt.


    Gibt es Versicherung die diese Regelungen haben oder kann ich grundsätzlich jeden Riestervertrag beitragsfrei stellen, auch bis zum Renteneintrittsalter? Ist das nicht sogar per Gesetz geregelt?

    Wie sollte ich jetzt weiter vorgehen? Nochmal mit der Versicherung Reden und eine Beitragsfreistellung verlangen?


    Schonmal Danke für eure Hilfe!!!

  • Hallo.


    Die Kriterien bei Riester sind so, dass jederzeit eine Beitragsfreistellung möglich sein muss. (Egal, ob fondsgebundene oder klassische Versicherung oder auch Banksparplan.)
    Abweichende Regelungen dürften einer Zertifizierung entgegenstehen.


    Das sollte so auch aus den Vertragsunterlagen hervorgehen.


    Und der Sockelbeitrag von 60 Euro pro Jahr hat damit gar nichts zu tun. Das ist ja nur der Eigenbeitrag, der mindestens gezahlt werden muss, um die volle Förderung zu erhalten.


    Die Versicherung sollte sich idealerweise schriftlich äußern, mit Verweis auf die Vertragsmodalitäten.

  • Und der Sockelbeitrag von 60 Euro pro Jahr hat damit gar nichts zu tun. Das ist ja nur der Eigenbeitrag, der mindestens gezahlt werden muss, um die volle Förderung zu erhalten.

    Wer die volle Förderung durch Zulagen erhalten möchte, muss jährlich einen Mindestbeitrag in die Riester-Rente einzahlen. Dieser Mindesteigenbeitrag liegt seit dem Jahr 2008 bei 4 Prozent des Vorjahresbruttoeinkommens. Wird in den Vertrag weniger eingezahlt, so erhält der Sparer die Riester-Förderung auch nur anteilig.

  • Ja, schon. Aber wenn 4% des Vorjahresbruttos minus 175 Euro Grundzulage (ggf. weitere Zulagen) weniger als 60 Euro ist, dann müssen trotzdem mindestens 60 Euro eingezahlt werden, um die volle Zulage zu bekommen.


    Vorjahresbrutto 5400 Euro × 0,04 = 216 Euro - 175 Euro = 41 Euro
    Wenn man nur 41 Euro einzahlt, wird die Zulage gekürzt. Somit ist ein "Sockel" von 60 Euro im Jahr notwendig.