Secret Escapes und weltweite Reisewarnung

  • ich habe für Mai diesen Jahres eine Pauschalreise über Secret Escapes in die VAE gebucht und mit der Buchung die Hälfte des Reisepreises bezahlt.
    Mittlerweile wurde eine weltweite Reisewarnung ausgesprochen und ich bezweifle, dass die Reise stattfindet. Von Secret Escapes haeb ich folgende NAchricht erhalten:


    Sehr geehrtes Mitglied,
    Die weltweite COVID19 Pandemie führt zu weitreichender Unsicherheit im gesamten Reisesektor.




    Die derzeitigen Hinweise der Bundesregierung raten von nicht notwendigen Reisen ab, aber es ist noch ungewiss wie lange das noch gilt. Wir sind weiterhin optimistisch, dass Ihre Reise mit Secret Escapes, die für einen späteren Zeitpunkt in diesem Jahr geplant ist, doch noch stattfinden wird.




    Wenn sich die derzeitigen Hinweise ändern und Ihr Reiseziel keine Einschränkungen mehr erfährt, wird Ihre Reise wie geplant stattfinden. Bitte prüfen Sie weiterhin die offiziellen Webseiten des Auswärtigen Amtes und anderer Behörden auf Updates zu Ihrer Destination .




    Wenn die aktuellen Hinweise unverändert bleiben und Sie nicht reisen können*, werden wir Sie mindestens 14 Tage vor Ihrem Abreisetermin kontaktieren. Wenn diese Situation auf Sie zutrifft, werden wir den vollen Reisebetrag Ihrem Secret Escapes-Konto gutschreiben, damit Sie ihn zu einem späteren Zeitpunkt nutzen können. Diese Gutschrift ist 1 Jahr lang gültig.




    Momentan geben wir unseren Mitgliedern, die in den nächsten 21 Tagen verreisen den Vorrang. Wir wissen, dass diese Zeit eine ungewisse ist, aber wir bitten Sie trotzdem, sich jetzt nicht mit uns in Verbindung zu setzen.




    Danke für Ihre forgesetzte Geduld.




    Wenn Sie sich bereits mit dem Kundendienst in Verbindung gesetzt haben und auf eine Antwort warten, die diese E-Mail nicht geben kann, sollten Sie auf unserer Webseite 'Kontakt & Impressum' aufrufen und das Formular ausfüllen. Dadurch wird sichergestellt, dass Ihre Anfrage weiterverfolgt wird.




    * Wenn Sie nicht reisen können, weil (i) die Regierung des Landes, von dem Sie abreisen, von einer Reise zum Zielort abrät oder (ii) Ihre Flüge von der Fluggesellschaft storniert wurden oder das Hotel geschlossen ist.



    Frage 1: an die Community: Ist es rechtens, dass der Reisebetrag nicht bar erstattet wird bzw. kann man da eine Barerstattung erreichen ?
    Frage 2: Wenn nur Kundenguthaben: 1 JAhr ist wohl nicht akzeptabel - Gutscheine sind doch üblicherweise 3 JAhre gültig ?
    Frage 3: Kann ich die Zahlung der zweiten Rate (bis Anfang April 2020 fällig) unter Hinweis, dass die Reise nicht angetreten werden kann, verweigern (auch um das etwaige Guthaben auf dem Konto zu minimieren)


    Herzlichen Dank für Eure Tipps, wie ich aus der Reise möglichst unbeschadet rauskomme, echt ärgerlich - Reise wurde meinem Junior von seiner Oma zum Abi geschenkt ... und ich habe S.E. empfohlen :S


    Herzlichen Dank Jürgen


  • Frage 1: an die Community: Ist es rechtens, dass der Reisebetrag nicht bar erstattet wird bzw. kann man da eine Barerstattung erreichen ?
    Frage 2: Wenn nur Kundenguthaben: 1 JAhr ist wohl nicht akzeptabel - Gutscheine sind doch üblicherweise 3 JAhre gültig ?
    Frage 3: Kann ich die Zahlung der zweiten Rate (bis Anfang April 2020 fällig) unter Hinweis, dass die Reise nicht angetreten werden kann, verweigern (auch um das etwaige Guthaben auf dem Konto zu minimieren)

    Zu 1.: § 651h (1) Satz 1 und 2 bestimmen: Vor Reisebeginn kann der Reisende jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Tritt der Reisende vom Vertrag zurück, verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis.

    § 651h (1) Satz 3 ergänzt dann, dass der Reiseveranstalter angemessen entschädigt werden kann: Der Reiseveranstalter kann jedoch eine angemessene Entschädigung verlangen.


    Liegt jedoch 'höhere Gewalt'/'außergewöhnliche Umstände' vor, wozu auch Reisen in Hochrisikogebiete aufgrund der Corona-Krise zählen oder auch behördlich angeordnete Einreise- Behrbergungs- oder Flugverbote, dann bestimmt § 651h (3), dass der Reiseveranstalter keine Entschädigung verlangen kann.
    Somit verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreise. Der Veranstalter mußt den Reisepreise an den Kunden zurückzahlen und darf ihn nicht anderweitig verwenden, es sei denn, der Kunde ist damit einverstanden. Also: Im Fall 'höherer Gewalt' ist § 651h (1) Satz 2 entscheidend, daß der Anspruch des Reiseveranstalters auf den Reisepreis verloren geht. Er darf ihn also nicht eigenmächtig in einen Gutschein umwandeln - es sei denn, deer Kunde ist damit einverstanden.
    Mal ganz davon abgesehen: Wenn der Veranstalteer später Insolvenz anmelden müsste, könnte der Reisende den Gutschein nicht mehr einlösen und trüge somit das Insolvenzrisiko. Das kann es nicht sein!


    zu 2.: hat sich somit erübrigt


    zu 3.: Nein. denn dann würde man sich vertragsbrüchig machen. Es war schließlich vorkasse vereinbart worden. Dies könnte gewertet werden, wie ein Rücktritt oder eine Kündigung vor Reisebeginn und man müßte die Stornogebühren dem Reiseveranstalter als Entschädigung zahlen.

    'Es sei nicht immer zu verlangen, „dass der Inhalt gesetzlicher Vorschriften dem Bürger grundsätzlich ohne Zuhilfenahme juristischer Fachkunde erkennbar sein muss“.' (BVerfG, Beschl. v. 04.06.2012, Az.: 2 BvL 9/08)

  • ich habe für eine Geschäftsreise in München vom 25 bis 27.03 ein Hotelzimmer gebucht. Am 19.03. Sind wir von unserer längeren Asienreise zurückgekommen und mitten in das Corona Chaos reingefallen.


    Unsere Flüge nach München standen bereits auf der Kippe, dann haben wir mitbekommen, dass die Geschäfte in Deutschland bereits geschlossen waren, so dass ich meinen Kunden hätte gar nicht aufsuchen können.


    Daraufhin haben wir per Mail versucht, bei secret escapes die beiden Übernachtungen zu stornieren.


    Kam eine Mail zurück, man sollte sich direkt mit dem Hotel in Verbindung setzen, secret escapes wäre raus aus der Nummer.
    Daraufhin rief ich beim Hotel direkt an und bekam die Information, dass das Hotel bereits geschlossen ist, wir hätten nicht anreisen können.


    Das Geld, was sie von secret escapes bekommen sollen für unsere Übernachtungen können sie nicht auszahlen, bieten uns aber einen Gutschein an, der auch per Post kam.


    Gestern am 14.4 rief ich erneut bei dem Hotel an, weil ich eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer für die Übernachtungen 218,00 Euro haben wollte und erfuhr, das secret escapes zwar am 24.02 bereits mein Geld eingezogen hat von meiner Kreditkarte, es bis zum gestrigen Tag aber nicht an das Hotel weitergeleitet hat. Die Hoteldirektorin erwähnte in dem Gespräch, dass sie bereits über 20.000 € von secret escapes zu bekommen hat. Der Gutschein, den sie mir geschickt hat, wäre deshalb nur unter Vorbehalt!!!! Sollte sie mein Geld, das secret escapes nicht weitergeleitet hat, wie viele andere Buchung, nicht erhalten, ist der Gutschein wertlos. Auf dem Gutschein steht allerdings nicht "unter Vorbehalt".


    Wie geht man mit so einer Situation um, dass secret escapes vor Wochen schon mein Geld einzieht für Übernachtungen, für einen Hotel, das geschlossen ist? Wer ist jetzt mein Ansprechpartner? Kann ich mein Geld von Secret escapes über Kreditkarte zurück buchen lassen?

  • Ich würde mich an Secret Escape wenden und den Sachverhalt noch einmal offen legen. Es kann ja nicht sein, dass Secret Escape dein Geld einfach einbehält, ohne es dem Hotel weitergeleitet zu haben. Ich gehe schon davon aus, dass das Hotel hier nicht lügt und das Geld auszahlen würde, wenn es dieses von Secret Escape erhalten hätte...


    Der Gang zum Anwalt lohnt sich bei 218 EUR m.E. leider nicht... Also würde ich die direkte Kommunikation mit Secret Escape suchen und dann erst einmal schauen, was die Mitarbeiter*innen hierzu sagen!

    Sei in deinem Tun ein Gott!

  • Hallo Datafreak, vielen Dank für die Info. Ich habe mir von der Hoteldirektorin ein Schreiben geben lassen, indem sie bestätigt, das sie bis dato seit Februar von Secret Escapes meine Zahlung nicht erhalten hat.
    An Secret Escapes habe ich gestern mit Anhang dieses Schreibens mir die Mühe gemacht, eine Mail zu senden. Die Antwort heute: Bitte benutzen Sie speziel diesen Link für Emails an uns, alles andere wird nicht bearbeitet.
    Was für ein Aufwand und das ist nicht das Einzige wo ich hinterher renne.
    2 gecancelte Flüge über Lufthansa mit Abbuchung auf meiner Kreditkarte von Lufthansa - hier schieben sich BERlogic, wo ich die Tickets per Telefon gebucht habe und LH, die nur ihrem Partner (BERlogic) das Geld für mich erstatten dürfen die Bälle hin und her. Der Kunde ist verloren im Spiel der Giganten. Die Kriese ist ein Haifischbecken an unseriösen Firmen die diese Krise schamlos ausnutzen. Nicht zu vergessen, wieviel Millionen eine Lufthansa wieder an Förderungen vom Staat bekommen hat, aber die Vollerstattungen bei Nichtbeförderungen einfach ignorieren ...

  • Ich wünsche dir auf jeden Fall viel Glück und gutes Gelingen, Angela! Die Unternehmen im Reisebereich und die Airlines stallen momentan ziemlich rum, weil sie einfach nicht wissen, wie es weitergehen soll. Mit Service hat das Ganze allerdings nichts mehr zu tun, zumal eben auch Fördergelder transferiert werden...


    Der Kunde ist halt dann, wie so oft, der Dumme. Tut mir leid, dass du den Sch*** durchmachen musst!

    Sei in deinem Tun ein Gott!

  • ich habe für eine Geschäftsreise in München vom 25 bis 27.03 ein Hotelzimmer gebucht.
    ...
    Daraufhin haben wir per Mail versucht, bei secret escapes die beiden Übernachtungen zu stornieren.
    ...
    Daraufhin rief ich beim Hotel direkt an und bekam die Information, dass das Hotel bereits geschlossen ist, wir hätten nicht anreisen können.

    Der Hotlier und der Hotelgast sind die Vertragspartner eines zwischen Ihnen geschlossenen Beherbergungsvertrages. Secret Escapes ist der Vermittler und bekommt im Fall der erfolgreichen Vermittlung eine Vermittlungsprovision vom Hotelier. Mit dieser Provision hat der Hotelgast nichts zu tun.


    Normalerweise wären bei freiwilliger Stornierung des Hotelgastes die vereinbarten Stornierungsgebühren fällig. - Hier fällt es sich aber anders, weil das Hotel bereits geschlossen ist und gar nicht leisten kann. Damit entfällt der Zahlungsanspruch des Hotels gegen den Hotelgast.


    Offenbar wurde der Preis für das gebuchte Zimmer bereits vom Hotelgast an den Vermittler ‚Secret Escapes‘ bezahlt, da diese Firma offenbar für den Hotelier inkassoberechtigt ist. Das setzt voraus, dass ‚Secret Escapes‘ das Geld auch an den Hotelier weiterleitet. Zu dieser Weiterleitung ist es offenbar nicht gekommen, so dass ‚Secret Escapes‘ noch im Besitz des Geldes ist.


    ‚Secret Escapes‘ hat also Geld, welches entweder dem Hoteliers zu überweisen wäre oder dem Kunden zurückzubezahlen wäre, erlangt. Auf keine Fall darf ‚Secret Escapes‘ das Geld für sich behalten, denn dies wäre eine ungerechtfertigte Bereicherung (=etwas ohne rechtlichen Grund erlangen). Gem. § 812 BGB ist der zu Unrecht Bereicherte zur Herausgabe verpflichtet.


    An Secret Escapes habe ich gestern mit Anhang dieses Schreibens mir die Mühe gemacht, eine Mail zu senden. Die Antwort heute: Bitte benutzen Sie speziel diesen Link für Emails an uns, alles andere wird nicht bearbeitet.


    Die Gefahr solcher Links oder Buttons ist die, dass man dann mit einem Gutschein abgespeist wird. Insofern würde ich hier sehr aufpassen, wenn damit man eine Gutscheinlösung zustimmt. Wie bereits dargestellt, hat man Anspruch auf Rückzahlung des Geldes.


    Es empfiehlt sich einen Einschreibebrief (wegen späterer Beweisbarkeit) mit Hinweis auf den Herausgabeanspruch gem. § 812 BGB und mit angemessener Fritsetzung (ca. drei Wochen sollten ausreichend sein) an ‚Secret Escapes‘ zu senden. Sollten die nichts von sich hören lassen oder den Anspruch ablehnen, bleibt nur noch das gerichtliche Mahn- oder Klageverfahren.

    'Es sei nicht immer zu verlangen, „dass der Inhalt gesetzlicher Vorschriften dem Bürger grundsätzlich ohne Zuhilfenahme juristischer Fachkunde erkennbar sein muss“.' (BVerfG, Beschl. v. 04.06.2012, Az.: 2 BvL 9/08)

  • Lieber Herr Schlesinger, herzlichen Dank ! Gibt es neben den Regelungen des BGB auch weitere, internationale Rechtsquellen ? Secret Escapes hat den Sitz in GB ... Danke vielmals !

  • Nochmal ich ... Reiseveranstalter hat Gutschrift des vollen Reisepreises avisiert. Dieses kann bis 31.12.2021 in eine Reise umgewandelt werden oder danach in Bar ausgezahlt werden. Offensichtlich will man der "Gutschein" Problematik aus dem Weg gehen, obwohl diese "Gutschrift auf dem Kundenkonto" nichts anderes ist als ein Gutschein, oder ?


    Wie ist hier die rechtliche Einschätzung ?



    Viele Grüße

  • Dieser Link dürfte hilfreich sein. Meistens muß auch der ausländische Reiseanbieter sich an deutsches Reiserecht halten. Dies gilt insbesondere dann, wenn keine Rechtswahl im Vertrag getroffen wurde:
    https://www.recht-im-tourismus.de/Tipps/Reiserecht/PIPR.html
    Die Gutschriftenlösung ist nichts anderes wie ein Gutschein. Der Verbraucher hat Recht auf Rückzahlung des Reisepreises. Ansonsten wäre ja die Gutschrift ein zinsloses Darlehen des Verbrauchers an den Reiseveranstalter.
    Das Insolovenzrisiko liegt -wenn keine Insolvenzabsicherung vorliegt- beim Verbraucher.


    Ich würde mir das Geld und Hinweis auf Geltendmachung von Verzugszinsen sofort auszahlen lassen.

    'Es sei nicht immer zu verlangen, „dass der Inhalt gesetzlicher Vorschriften dem Bürger grundsätzlich ohne Zuhilfenahme juristischer Fachkunde erkennbar sein muss“.' (BVerfG, Beschl. v. 04.06.2012, Az.: 2 BvL 9/08)

  • Ich denke auch, dass das der richtige Weg ist. Wer weiß schon, wann man wieder komplett entspannt reisen können wird... und dass jetzt einige Reiseveranstalter in den Sack hauen werden, sollte klar sein...

    Sei in deinem Tun ein Gott!