Fitness First
Kann ich sofort Zahlung einstellen?
Verbraucherzentrale sagt:
Fitnessstudio muss nicht bezahlt werden!
Bleiben Studios geschlossen, liegt eine Vertragsstörung vor. Der Studiobetreiber kann die angebotenen Dienstleistungen nicht gewährleisten. Damit sind BEIDE Vertragspartner von ihrer Leistungspflicht befreit. Die Beiträge müssen für die Zeit der Schließung also nicht bezahlt werden.
Also kann der Vertrag für die Zeit der Schließung.
[/quote]Juristisch gilt Folgendes: Pausiert die Mitgliedschaft notgedrungen, handelt sich auch ohne Verschulden des Anbieters um einen Fall der sogenannten „Unmöglichkeit“ (§ 275 BGB). Da KundInnen nicht für diese Unmöglichkeit verantwortlich sind, entfällt der Anspruch der Betreiber auf Zahlung (§ 326 BGB).????????????????
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