Sehr geehrte Damen und Herren,
kann ich meinen Lebensversicherungsvertrag, Beginn 1.10.1995 wegen der eventuellen Gesetzesänderung
( Wegfall des Anteils an den Bewertungsreserven ) vorzeitig kündigen ? Reguläre Kündigungsfrist ist: 1.10.2014.
Besteht hier nicht ein Sonderkündigungsrecht wegen einseitiger Vertragsänderung ?
Reguläres Vertragsende ist: 1.10.2015.
Bitte um Antwort, vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen,
gbppsgb