Lebensversicherung Sonderkündigungsrecht bei aktueller einseitiger Vertragsänderung

  • Sehr geehrte Damen und Herren,


    kann ich meinen Lebensversicherungsvertrag, Beginn 1.10.1995 wegen der eventuellen Gesetzesänderung
    ( Wegfall des Anteils an den Bewertungsreserven ) vorzeitig kündigen ? Reguläre Kündigungsfrist ist: 1.10.2014.
    Besteht hier nicht ein Sonderkündigungsrecht wegen einseitiger Vertragsänderung ?
    Reguläres Vertragsende ist: 1.10.2015.
    Bitte um Antwort, vielen Dank.
    Mit freundlichen Grüßen,


    gbppsgb

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,


    nein, leider besteht kein Sonderkündigungsrecht. Die Bewertungsreserven sind leider nicht Bestandteil der Versicherungsbedingungen bzw. der garantierten Zusage, daher handelt es sich leider auch nicht um eine Vertragsänderung.
    Wenn Ihr frühester Kündigungstermin wirklich der 1.10. ist, würde ich folgendermaßen vorgehen:
    Es besteht noch eine kleine Chance, dass das Gesetz erst später Als Ende Juli in Kraft tritt bzw. erst später umgesetzt wird. Daher würde ich an Ihrer Stelle mir mit unserem Fragebogen (http://www.finanztip.de/lebens…erung-bewertungsreserven/) die Informationen besorgen und mit unserem Excel-Rechner (http://www.finanztip.de/lebensversicherungs-rechner/) den Vertrag durchrechnen.
    Wenn es dann eine Verzögerung beim Gesetz gibt, können Sie immer noch kündigen.
    Aber aus heutiger Sicht sollten Sie nicht im Moment kündigen, da dann die Bewertungsreserven zum 1.10. schon gekürzt oder gestrichen sein könnten.


    VG
    Saidi Sulilatu