Aktiven Fond jetzt umschichten?

  • hallo Liebe Community,


    Ich räume zurzeit mein Depot auf und habe eine Frage bezüglich der Umschichtung eines im Depot befindlichen Fond. Ich habe den Allianz nebenwerte Deutschland Fond und würde diesen gerne gegen etf's tauschen.


    Frage 1: ist jetzt der richtige Zeitpunkt zum umschichten? Ich meine beide Fonds haben ja ordentlich gelitten.


    Frage 2: Da dies mein erster Verkauf ist. Was muss ich steuerlich bzw. Kostenseitig beachten?


    Vielen Dank!

  • Zu 1.


    Sofern das Anlageuniversum ist ist der Zeitpunkt nebensächlich. Wenn der Weg z.B. deutsche Nebenwerte -> weltweite Large Cao ist stellt sich sich die Frage tatsächlich, da erstere in beide Richtungen stärker schwanke als letztere. In dem Fall könnte man auf eine Erholung spekulieren, das kann aber auch schief gehen. Man weiß es eben erst hinterher.


    Zu 2.


    Das kommt ein wenig auf die Haltedauer an. Altbestände vor der Abgeltungssteuer sind steuerfrei. Beim Anteil danach danach bis Ende 2017 wird der Wertzuwachs mit der AgSt belegt. Für diesen Anteil hast Du Anfang 2018 schon eine fiktive Abrechnung bekommen, die wird bei Verkauf dann real. Bei Anteil ab Anfang 2018 wird die AgSt auf den Wertzuwachs abzgl- 30% Teilfreistellung angewandt.


    s. https://www.finanztip.de/index…stmentsteuerreformgesetz/


    Durch den 30% Effekt könnte es je nach Zeitpunkt des Kaufs sein, dass Du in Summe Verlust gemacht hast und trotzdem Steuern zahlst, sofern der Gewinn bis Ende 2017 * 0,7 kleiner als der Verlust war. Das war durch die Korrektur Ende 2018 vor einem Jahr stark Thema.

  • Vielen Dank Kater.Ka für die schnelle Antwort.


    zu 1.
    Ich sehe hier einfach die Kosten als größten Kritikpunkt. Ich denke ich werde lieber in den MSCI World MF und MSCI EM investieren udn das auch langfristig (>10 Jahre)


    Zu 2.
    Über die Haltedauer kann ich leider wenig sagen, da es sich hierbei um ein erbe handelt und ich den genauen Zeitpunkt nicht kenne und mich bisher auch nicht damit auseinander gesetzt habe, es sind aber schon ein paar Jahre (>10Jahre oder mehr. Ich habe eine solche Abbrechnung erhalten und diese besagt Folgendes:


    Fiktives, bereinigtes Kursergebnis: 3046,55€
    Umstellungskurs: 319,66€
    derzeit habe ich 19,832 Anteile im Depot
    Ist meine Rechnung dann richtig, wenn ich sage: Altbestand=19,832-3046,55/319,66=10,3?


    In meinem Depot, welches ich vor kurzem von der Commerz zur ING übertragen habe, steht Altbestand 0. Da ich den Zeitpunkt des Kaufes leider nicht mehr weiß, kann ich schwer sagen ob ich Gewinn oder Verlust gemacht habe. Mir fällt es wirklich schwer zu entsheidne ob ich verkaufen soll oder nicht, bzw. nur in kleineren Tranchen...

  • zu 2.


    Gibt es vom Erblasser irgendwelche Kontounterlagen im Nachlass= Wenn der Erbfall vor 2009 war sind die damals übertragenen Bestände auf jeden Fall Altbestand, ansonsten muss aufgeteilt werden. Falls Du automatische Wiederanlage hattest sind die dadurch ab 2009 angeschafften Anteile ebenfalls AgSt-pflichtig.


    Die Rechnung stimmt nicht. Sie müsste ungefähr so lauten.
    x Anteile Altbestand und y Anteile AgSt-pflichtiger Bestand.
    Im Wert der y Anteile sind a € Anschaffungspreis und g € Kursgewinn. Die Zahl g sind die 3046,55 €.


    Bei Dir schlägt die negative Verlustverrechnung zu. Du hast gerundet 1.600 € Verlust, die nur zu 70% gegen den Gewinn gerechnet werden.


    zu 1.


    der Fonds hat sich die letzten 10 Jahre besser als der MSCI World entwickelt trotz Kosten. Auf kurze Sicht etwas mehr verloren da D mehr von der Weltwirtschaft abhängt und Nebenwerte mehr korrigieren. https://www.fondsweb.com/de/ve…DE0008481763,LU0392494562


    Sofern wirklich Altbestände dabei sind wäre die Steuerfreiheit ein zusätzlicher, wesentlicher Vorteil.


    Empfehlen darf ich ja nichts, mir würde die Entscheidung sehr schwer fallen und ich würde wahrscheinlich versuchen noch Licht ins Dunkel der Anschaffung zu bringen.

  • ich könnte etwas Licht ins Dunkle bringen. Der ursprüngliche Fond wurde im April 2011 verkauft und in den aktuellen Fond Allianz nebenwerte Deutschland investiert. Damals lag der Kurs bei ca. 139-148.

  • OK, das passt ja dann. Knapp 20 Anteile mit ca. 165 € Kursgewinn gibt dann ungefähr die 3046. Dagegen laufen dann 1.600€ * 0,7 Verlust, die Differenz zu versteuern mit 25% + Soli + ggf. KiSt.

  • Oke, Ich glaube so langsam habe ich es verstanden. Da mein Gewinn bis 31.12.2017 größer war als mein Verlust, würde mir durch die steuerreform also kein Nachteil entstehen. Ich habe also insgesamt einen Gewinn von knapp 2000€ den es zu versauern gilt. Würde es Sinn machen den Fond so zu verkaufen, dass ich unter dem Freibetrag bleibe?


    Vielen Dank nochmal für deine Engagement Kater.Ka!

  • Da mein Gewinn bis 31.12.2017 größer war als mein Verlust, würde mir durch die steuerreform also kein Nachteil entstehen.

    Nein, Du musst den 30% Anteil des Verlustes als Gewinn versteuern, das ist der Nachteil der Reform. Deine Differenz von knapp 2.000 € stimmt mMn.


    Würde es Sinn machen den Fond so zu verkaufen, dass ich unter dem Freibetrag bleibe?

    Klar, wenn Du einen Teil in Höhe des Freibetrags nach 2021 verschieben kannst und sonst keine Erträge anfallen hast Du den Anteil steuerfrei.


    Hier das FiFO (first in first out)-Prrinzip beachten sofern die Anteile Zug um Zug gekauft wurden.

  • d.h. ich müsste warten bis der Fond wieder den gleichen Stand von 31.12.2017 erreicht damit mir kein Nachteil entsteht oder entsteht der Nachteil so oder so? In meiner Denkweise würde mir ja so kein Verlust zu meinem Gewinn zugerechnet werden. Ich bin ledig und habe somit einen Freibetrag von 801€. Müsste ich also Stand jetzt 2.000€ versteuern, würde ich die Auflösung des Fonds über drei Jahre verteilen. ICh habe mir außerdem nochmal die Fonds angeschaut in die ich zukünftig investieren möchte, diese performten zuletzt besser als der Allianz Nebenwerte


    https://www.fondsweb.com/de/ve…IE00BZ0PKT83,IE00BKM4GZ66

  • d.h. ich müsste warten bis der Fond wieder den gleichen Stand von 31.12.2017 erreicht damit mir kein Nachteil entsteht oder entsteht der Nachteil so oder so

    Im Grunde ja wenn man nur auf den Nachteil der um 30% verringerten Verlustverrechnung redet. Allerdings zahlst Du weiter die höheren Kosten und hast vielleicht weniger Rendite.


    . Müsste ich also Stand jetzt 2.000€ versteuern, würde ich die Auflösung des Fonds über drei Jahre verteilen.

    Ja, mit der Einschränkung, die ich bei der ersten Frage genannt habe.