Hausratversicherung- Transparenz über Kriterien Schadensredgulierung VOR Schadenfall

  • Hallo zusammen,


    man hört immer wieder, wie wichtig die saubere Dokumentation von Hausrat in Form von Bildern und Rechnungen ist, damit im Schadensfall die Existenz des Eigentums belegt werden kann und die Regulierung keine bösen Überraschungen mit sich bringt.


    Nun gibt es bei mir folgendes Dokumentations-Thema:


    Wie weise ich der Versicherungen im Fall der Fälle Bargeld in meinem Bankschließfach nach?


    Ich habe mir bei Check24 eine Hausrat-Versicherung rausgesucht, die meinen Wünschen entspricht und dann zu dieser konkreten Versicherung bei Check24 genau diese Frage gestellt: "Wie weise ich der Versicherungen im Fall der Fälle Bargeld in meinem Bankschließfach nach?"


    Die Antwort war für mich nicht zufriedenstellend. Sie lautete quasi: in den meisten Fällen genügt dem Versicherer der Kontoauszug der Bargeld-Abhebung. Sie könnten wir aber keine rechtsverbindliche Antwort geben, da die Regulierung fallabhängig weitere Nachweise erfordern könnte.


    Jetzt mal unabhängig davon, was denn nun die korrekte Antwort auf meine Frage ist.
    Es muss doch in unserem Versicherungssystem eine Transparenz für mich als Kunde geben, welche Dokumentation im Schadensfall akzeptiert wird und welche nicht!! Und diese Transparenz sollte doch VOR Eintritt des Schadens hergestellt werden und verbindlich sein!
    Denn sonst bin ich der völligen Willkür des Verssichereres ausgeliefert.


    Irre ich mich hier oder muss hier nicht Check24 oder der Versicherer in der Lage sein, mir eine rechtsverbindliche Auskunft und Transparenz darüber geben, welche Nachweise ich im Fall der Fälle erbringen müsste? Oder gibt es hier ein Regelwerk, nachdem alle Versicherer vorgehen?


    Danke im Voraus für eure Meinungen/Antworten!

  • Grundsätzlich muss der Versicherungsnehmer den Besitz von Sachen (vor dem Verschwinden) glaubhaft nachweisen.


    Dabei helfen natürlich Fotos und weitere Detailinfos, wie z. B. wann und wofür ein bestimmter Bargeldbetrag angeschafft oder gelagert wurde.


    In der Praxis setzen Versicherungen Regulierer ein, die sich ein Bild der Lebensumstände des Versicherungsnehmers machen, um gewisse Umstände nachzuvollziehen.


    Hier noch drei juristische Quellen zu dem Thema


    1. Zur Beweislast allgemein:
    Quelle: https://www.iww.de/quellenmaterial/id/1737


    2. Bundesgerichtshof: Urteil vom 18.10.2006 – IV ZR 130/05
    Der Beweis für das äußere Bild einer Entwendung eines Tresors erbringt nicht zugleich das äußere Bild einer Entwendung der sich darin (nach Behauptung des Versicherungsnehmers) befindlichen Gegenständen, denn die Entwendung des Tresors lässt nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit den Schluss darauf zu, das sich im Tresor Gegenstände befunden haben.


    Dem Versicherungsnehmer obliegt es auch in einem solchen Fall darzulegen und zu beweisen, dass vor dem Diebstahl die später als gestohlen gemeldeten Gegenstände im Tresor vorhanden waren und danach nicht mehr aufgefunden wurden. Für die Anwendung des §287 ZPO ist insoweit kein Raum.



    3. Beweisanforderungen bei Einbruchdiebstahl:
    https://www.iww.de/vk/archiv/d…halt-eines-tresors-f31105

  • Hallo,


    kleine Ergänzung: Check24 ist der Vermittler (welcher Rechtsqualität will ich nicht diskutieren). Stellen Sie diese Frage bitte Ihrem Versicherer. Die Antwort in Textform ist im Fall des Falles dann rechtsverbindlich. Und wenn der Versicherer Ihnen keine zufriedenstellende Antwort gibt, gehen Sie zum nächsten.


    Wie im aktuellen Finanztest zum Thema Bankschließfächer zu lesen ist, verlangt die Sparda- Bank für die von ihr abgeschlossene Inhaltsversicherung Fotos von den Geldscheinnummern.


    Gruß Pumphut