Hallo,
wir waren vom 15.03.-20.03.2020 auf Fuerteventura, gebucht über Check24, Reiseveranstalter FTI, in Zimmerquarantäne, d.h. über den gesamten Reisezeitraum. Auf den Seiten vom Auswärtigen Amt gab es am 14.3. vormittags noch keine Reisewarnung und wir haben an diesem Tag mit Check24 noch telefoniert, auch das Thema Reisewarnung kurz angeschnitten, und nachmittags eine Antwort per Mail erhalten, was die Reise, aber eine andere Frage betraf. Danach fuhren wir nach Nürnberg, um dort zu übernachten, da unser Flug am 15.3., 6 Uhr ging. Am Flughafen teilte man uns mit, dass einige Hotels geschlossen sind. Wir gingen davon aus, dass es unser Hotel nicht betrifft, da Check24 dies in der Mail vom 14.3. nicht erwähnte und uns auch sonst nicht informierte, was sie machen wollten, wenn sich die Lage ändert bzw. der Reiseveranstalter vom Vertrag zurücktritt. Zur Sicherheit rief ich früh um 4 Uhr vom Flughafen nochmal an, aber leider ohne Erfolg.Bei Ankunft im Hotel teilte man uns mit, dass ab heute die Quarantäne gilt. Durch Zufall trafen wir den Reiseleiter von FTI, welcher natürlich in Eile war, und fragten ihn, warum wir überhaupt einreisen durften, wenn doch Quarantäne ist. Sie hätten die Info auch erst am Samstagabend nach 18 Uhr bekommen... Da das Hotel am 20.3.nach dem Mittagessen geschlossen wurde, fragte ich bei Check24 und bei FTI per Mail an, was mit uns passiert und ob wir auch in ein anderes Hotel müssen, da unser Flug erst abends 19 Uhr ging. Keine Antwort bzw. erst am nächsten Tag. Der Rückflug ging pünktlich, aber der Transfer war nicht organisiert, da das Hotel schon offiziell geschlossen hatte. Dies übernahm der Manager des Hotels. Wie hoch wäre die Erstattung, welche man beantragen kann und an welchen Ombudsmann können wir uns im Falle einer Nichteinigung wenden? Danke! LG Aser61