Kriterien für die Soforthilfe von Kleinunternehmen

  • Hallo liebe Community,
    meine Frau hat einen Friseursalon mit 2 Vollzeit-Angestellten in NRW und rätselt gerade, ob Sie die Soforthilfe erhält oder erst ihr Erspartes (ebenso ein ETF-Depot) dran glauben muss? Der Antrag für die Soforthilfe ist seit heute online und enthält natürlich viele Paragraphen und sonstige schwierig zu verstehende juristische Begriffe.
    Sie erfüllt meiner Meinung nach alle sonstigen Kriterien


    Auf https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020 steht folgendes:


    "Müssen private Rücklagen aufgebraucht werden, bevor der Zuschuss beantragt werden kann?


    Um den Zuschuss zu erhalten muss in Folge der Corona-Krise ein massiver finanzieller Engpass entstanden sein. Private Rücklagen, wie z.B. die Lebensversicherung, müssen nicht aufgebraucht werden, um den Zuschuss zu beantragen. Bitte beachten Sie in jedem Fall die o.g. Kriterien für Antragsteller."


    Kann jemand vielleicht Licht ins Dunkeln bringen?


    Vielen Dank im voraus!
    Lieben Gruß Tim

  • Hallo.


    Habe es jetzt nur überflogen, kann also noch nicht abschließend etwas dazu sagen. Allerdings wird direkt an die Kammern, in dem Fall die Handwerkskammer verwiesen. Dort sollte man doch etwas an Erläuterung liefern können.


    Viel Erfolg. :thumbup: