PKV Krankentagegeld

  • Hallo liebe Community,
    ich hoffe auf einen fachmännischen Rat.
    Ich bin seit ca. 20 Jahren privat krankenversichert und muß gestehen, dass ich die Anpassung meines Krankentagegeldes versäumt habe und daher einen Tarif habe, der ab dem 43. Tag nur ca. die Hälfte meines Nettogehaltes absichert.
    Aufgrund einer Erkrankung, die mir zum Jahreswechsel die Augen geöffnet hat, soll heißen, mir ist klar geworden, dass ich hier deutlich zu schlecht abgesichert sein würde, bin ich zu meiner PKV gegangen, habe mich beraten lassen und auch ein Angebot für eine sofortige Anpassung erhalten.
    Als ich dann mit meinem PKV-Berater die üblichen Gesundheitsfragen durchgegangen bin (rückwirkend für 2 Jahre) und wir zu der Erkrankung kamen, mit der ich aktuell noch in Behandlung bin, meinte er, damit hätte ich keine Chance und der Antrag würde sicher abgelehnt.
    Dann hätte ich erst wieder in 2 Jahren eine Chance, mein KT-Geld anzupassen.


    Meine Frage: Natürlich ist das primär meine eigene Dummheit, aber kann die PKV das einfach so ablehnen oder muß sie mir nicht zumindest eine Alternative (Ausschluß bestimmter Diagnosen o.ä.) anbieten, die mich im Fall der Fälle absichert? Das ist ja dann u.U. existentiell.


    Besten Dank für Eure Antworten
    Viele Grüße
    Frank

  • Muss Sie dazu nicht der Vertreter Ihres Versicherers beraten und hat er eine Annahmekompetenz?


    Gibt es in Ihrem Vertrag Dynamik- oder Karriereklauseln mit denen man etwas erreichen kann?


    Ansonsten bedeutet PKV eigenverantwortliches Handeln.


    Und ja, die PKV kann den Antrag auf Nachversicherung ablehnen.


  • Meine Frage: Natürlich ist das primär meine eigene Dummheit, aber kann die PKV das einfach so ablehnen oder muß sie mir nicht zumindest eine Alternative (Ausschluß bestimmter Diagnosen o.ä.) anbieten, die mich im Fall der Fälle absichert? Das ist ja dann u.U. existentiell.


    Besten Dank für Eure Antworten
    Viele Grüße
    Frank

    Hallo,


    da es ja ein Vertrag ist der zwischen zwei Parteien zustande kommt kann die PKV natürlich ablehnen (genau wie Du ablehnen kannst).


    Die Frage, die ich dem Vertreter stellen würde:


    - Trotzdem beantragen ("kostet" ja nichts, und ggf. geht der Antrag doch durch)
    - Welche Lösungen/Alternativen kann der PKV-Berater anbieten? Was ist bei einem Tarifwechsel - dann doch ggf. Vereinbarung eines neuen KT möglich?
    - Letzter Ausweg: Wechsel des Anbieters prüfen (aber so wie ich es verstehe, geht dann aber ein großer Teil Deiner Altersrückstellungen verloren, daher genauestens bzgl. Vor- und Nachteile abzuwägen)

  • Das ist ein Versicherungsvertreter und kein PKV-Berater.


    Dann ist eine Nachversicherung (höheres KTG) kein Tarifwechsel.


    Wenn der bisherige Versicherer aus Gründen der Gesundheitsprüfung ablehnt, ist ein Wechsel des Anbieters der schlchteste Ratschlag! Dann nimmt ihn auch kein anderer Versicherer oder riskiert Anfechtung/Rücktritt.

  • Ein Wechsel des Anbieters in dieser Situation ist Harakiri und eine völlig absurde Überlegung / Empfehlung!

    • Gesundheit: Wenn ein Anbieter schon beim KTG ablehnt (hier sind die gesundheitlichen Hürden eher geringer, da es nur um Arbeitsfähigkeit geht, nicht um Kosten der medizinischen Versorgung), dann klappt das woanders mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit niemals mit einer Vollversicherung (oder nur mit einem fetten Risikozuschlag)!
    • Alterungsrückstellungen: 20 Jahre in PKV, also seit vor 2009, heißt die gehen komplett verloren, nicht nur zum größten Teil! Das ist ein ziemlich hoher Betrag, der bei einer neuen PKV fürs Alter fehlt!
    • Da braucht man dann über weitere Nachteile (Verlust Standardtarif, Unisex statt Bisex etc.) gar nicht mehr nachzudenken.

    Bitte seid vorsichtig mit solchen Tipps!! Ein Newcomer könnte schlimmstenfalls auf die Idee kommen, so etwas ernst zu nehmen, wenn die Empfehlung von einem "Schatzmeister" kommt!

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH & Co. KG
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