Kurzarbeit nach Arbeitslosigkeit - was tun?

  • hallo in die runde,
    ich hoffe hier auf hilfe:
    ich bin nach 17 Jahren in einer firma arbeitslos geworden durch insolvenz. habe dann nach 3 Monaten, in denen ich arbeitslosengeld 1 bekam, einen neuen, deutlich schlechter bezahlten job angenommen. nun ist im unternehmen, für das ich knapp 4 wochen arbeite ab 1.4. kurzarbeit 0% angesagt. das bedeutet für mich, dass ich 650 euro bekomme. Mein Arbeitslosengeld 1 betrug fast das doppelte. kann mir jemand sagen, ob bei mir die Bestandsschutzregelung nach § 151 Abs. 4 SGB III greift? was bringt mir die betriebszugehörigkeit, wenn es im monat für mich so krasse finanzielle einbußen bedeutet? ich danke euch!