Jahressteuerbescheinigung Wertpapiertrading Erklärung

  • Hallo zusammen,


    ich habe eine Jahressteuerbescheinigung eines ehemaligen Depotanbieters von mir. Es gibt eine Position bei der nicht steht, in welche Zeile der Anlage Kap. sie einzutragen ist. Dort steht:


    "
    ( ) Leistungen aus dem Einlagekonto (§ 27 Abs.1 - 7 KStG)
    Bei Veräußerung / Rückgabe von vor dem 1. Januar 2018 erworbenen Anteilen an ausländischen
    Investmentfonds (Alt-Anteile im Sinne des § 56 Abs. 2 Satz 1 InvStG 2018):
    Summe der als zugeflossen geltenden, noch nicht dem Steuerabzug unterworfenen
    ausschüttungsgleichen Erträge aus Anteilen an ausländischen Investmentfonds im Sinne des § 7
    Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 InvStG 2004 in Verbindung mit § 56 Abs. 3 Satz 6 InvStG 2018"


    Verstehe ich das richtig, dass dies nur relevant ist, wenn ich meine Aktien vor dem 1. Januar 2018 erworben habe?


    Danke.

  • Erwerb vor dem 1.1.2018 von ausländischen Investmentfonds.

    Steht denn auch eine Zahl dahinter? Wenn nicht, dann spielt es garantiert keine Rolle, wenn doch, käme ich ins Grübeln, ob da früher mal was gewesen sein könnte.


    Viele Grüße, Guido

  • Das sind mMn die ausschüttungsgleichen Erträge nach altem Recht. Die hast Du sicherlich in den Vorjahren immer brav eingetragen. Die Depotbank hat diese deswegen beim Verkauf vom Wertzuwachs abgezogen, d.h. die Zahl steckt negativ in Deinen anderen Erträgen.

  • @Pantoffelheld Ja da steht eine Zahl hinter. Aber ich weiß ja nicht, wo ich die eintragen muss, bin davon ausgegangen, ich muss sie nicht eintragen, bzw. abziehen? Passiert das nicht automatisch? Ich habe der Depotbank eine Email geschrieben, aber die haben nur geantwortet, da soll ich mich an meinen Steuerberater wenden. :thumbdown:X/


    @Kater.Ka muss ich die dann abziehen, von den anderen Erträgen?

  • muss ich die dann abziehen, von den anderen Erträgen?

    wie oben geschrieben gehe ich davon aus, dass der Abzug bereits durch die Depotbank erfolgt ist. Wenn Du auf die fiktiven Abrechnungen von Anfang 2018 schaust und dort die in 2019 erfolgten Verkäufe herausziehst müsste das die gleiche Zahl sein. Kann aber schwierig sein sein, ich habe es bei Comdirect nicht auf den letzten Euro herausdröseln können.

  • Statt zu einem Steuerberater kannst du auch zum Finanzamt gehen. Die müssen Dir auch alle Fragen beantworten - und zwar kostenlos. Sie werden Dir zwar keine Steuerspartipps geben - also Antworten auf Fragen, die Du gar nicht gestellt hattest, aber wenn es Dir hier vor allem um die korrekte Veranlagung geht, müsste es gut für dich passen.


    Viele Grüße, Guido

  • @Kater.Ka danke, ich lasse es jetzt einfach mal auf mich zukommen, wird schon passen ;) Auf jeden Fall danke dir.


    @Pantoffelheld danke, aber die haben leider ganz schlechte Öffnungszeiten und telefonisch habe ich da noch nie jemanden erreicht. Aber vielleicht an einem Tag an dem ich Homeoffice mache, werde ich es noch mal versuchen. Ich habe eh, noch zwei, drei Sachen mit denen zu klären.

  • Es gibt zusätzlich die neue Anlage KAP-INV seit 2018, dort sind die Erträge nach § 56 InvStG zu erklären. Die KAP reicht für Erträge, die vor dem 31.12.2017 erzielt wurden und bisher unversteuert geblieben sind (fiktive Veräußerungsgewinne zum 31.12.17) nicht aus.

  • Mein Wiso macht folgendes: Die bei Dir als nachrichtlich angeführten Beträge werden von den Erträgen für Zeile 7 abgezogen und nur die Differenz in die Anlage KAP eingetragen. Eine Anlage KAP-INV wird nicht generiert. Mal gespannt was das FA daraus macht.

  • Sehe ich das richtig, dass das Auftauchen dieser Position allein kein Grund ist, den entsprechenden Ertrag überhaupt in der Steuererklärung anzugeben, wenn die Kapitalertragssteuer schon abgezogen wurde?

  • Sehe ich das richtig, dass das Auftauchen dieser Position allein kein Grund ist, den entsprechenden Ertrag überhaupt in der Steuererklärung anzugeben, wenn die Kapitalertragssteuer schon abgezogen wurde?

    Wenn Kapitalertragssteuer und Soli bereits einbehalten wurden, so erübrigt sich die Angabe in der Steuererklärung.

    Mit der Abgeltungssteuereinführung sollte ja zugleich eine Vereinfachung der Steuererklärung einhergehen, was somit geschieht!

  • Nur wenn alle Kapitalerträge vom Steuerabzug erfasst wurden, erübrigt sich die Angabe in der Steuererklärung.


    Aber selbst Vater Staat schafft es nicht von den Steuerzinsen im Einkommensteuerbescheid Steuern einzubehalten, denn diese Steuerzinsen sind auch steuerpflichtig.

    Lass keinen zwischen Dich und Dein Geld.

  • Nur wenn alle Kapitalerträge vom Steuerabzug erfasst wurden, erübrigt sich die Angabe in der Steuererklärung.


    Aber selbst Vater Staat schafft es nicht von den Steuerzinsen im Einkommensteuerbescheid Steuern einzubehalten, denn diese Steuerzinsen sind auch steuerpflichtig.

    Bei mir hatte das Finanzamt aber die erhaltenen Steuerzinsen automatisch zum Ansatz gebracht, obgleich ich vergessen hatte, sie zu erklären!

    Also hat das FA wohl sein Erfassungsprogramm zu seinen Gunsten verbessert.

  • Erfassen tut das Finanzamt die Zinsen im Jahr der Zahlung. Nur wer unter dem Sparerfreibetrag lag und nicht alles (also auch das Freigestellte) erklärt, der zahlt zur Strafe auch noch KapESt auf die Steuerzinsen. obwohl er es nicht muss.


    Steuerbürgerfreindlich am Ende des Bescheides auf Seite 3 oder 4 berechnet.

    Lass keinen zwischen Dich und Dein Geld.

  • Bei mir hatte das Finanzamt aber die erhaltenen Steuerzinsen automatisch zum Ansatz gebracht, obgleich ich vergessen hatte, sie zu erklären!

    Also hat das FA wohl sein Erfassungsprogramm zu seinen Gunsten verbessert.

    Die Banken überweisen die Summen an das Finanzamt, somit weiß das Finanzamt über jeden Cent Zinsen bescheid. Für die Steuererklärung ist es interessant wenn man Freistellungsaufträge bei mehreren Banken gesplittet hat, dabei einige zu gering und andere zu großzügig gewählt hat. In dem Fall kann man alle verschiedenen Ertäge angeben um den vollen Steuerfreibetrag auszuschöpfen. Ich arbeite mit dem Programm von Buhl (Wiso), auch von Finanztip empfohlen, damit lässt es sich sehr einfach eingeben.

  • Das ist so nicht ganz richtig.


    Kreditinstitute und andere Unternehmen, die zum Steuerabzug der Kapitalertragsteuer verpflichtet sind, melden dem Bundeszentralamt für Steuern einmal jährlich die in Anspruch genommenen Freistellungsbeträge.


    Die Steuer wird ja auch von Kursgewinnen einbehalten.

    Lass keinen zwischen Dich und Dein Geld.