hallo!
ich habe ein kostenloses girokonto bei der commerzbank hannover. im kontoauszug per 29.02.2020 wurden mir auf einmal eine 'kontoführungsgebühr' von 0,12 € abgebucht. wegen der kosten für die mTAN's überweise ich grundsätzlich NIEMALS etwas von diesem konto, es dient nur bestimmten abbuchungen, von daher sind diese 12 ct. nur fürs einloggen im februar angefallen.
im februar habe ich mich einmal eingeloggt. ich bekam eine TAN, was erstmal für mich ok. war wg. der pflicht der banken, alle paar wochen/monate die identität zu prüfen. aber wieso muß ich dann geld bezahlen für eine gesetzlich zu erfüllende auflage für die bank????
jetzt ende märz hab ich mich das 1. mal seitdem wieder eingeloggt. ich bekam wieder eine TAN - ????, lud meinen kontoauszug herunter und loggte mich aus. im auszug entdeckte ich die 'konoführungsgebühr'. um ganz sicher zu sein, daß ich nicht doch irgendwo in den letzten monaten eine überweisung vorgenommen hatte, loggte ich mich wieder ein, weil ich mir dadurch am schnellsten einen überblick verschaffen könnte. nein, keinerlei überweisungen und wirklich nur abbuchungen. dieses 2. einloggen ging ebenfalls nur MIT TAN !!!! - es dauerte ein paar minuten, bis mir klar wurde, daß ich jetzt am 30.03. gerade 2 x 0,12 € verloren hatte.
darf die commerzbank DIESES, ja offenbar JEDES EINLOGGEN MIT EINER KOSTENPFLICHTIEN TAN verknüpfen????
ich habe die bank angeschrieben, sie hat mich auf das photo-TAN-verfahren verwiesen (s. anhang), das ich nicht benutzen kann, weil ich kein smartphone habe, und nicht benutzen will, weil mein aktuelles TAN-handy nicht geknackt werden kann (weil nicht internet-fähig).
sind meine 12 ct.ff jetzt weg?
daß das einloggen jetzt immer TAN-pflichtig ist, darf die bank das machen?????
für einen hinweis, was tun, wäre ich riesig dankbar (es kocht nämlich ganz schön in mir, ausgerechnet jetzt in diesen schweren zeiten).
vorab schon mal 1000 dank!!!
mfg -data2015