Bausparvertrag LBS nicht besparen Abschlussgebühr

  • Hallo zusammen,


    wir sind gerade dabei eine Finanzierung für eine bestehende Immbolie abzuschließen.
    Über Interhyp haben wir auch ein sehr gutes Angebot von der LBS/Sparkasse bekommen.
    Unglücklicherweise hat die LBS nun gesagt, dass die Restschuld am Ende des Kredits zu hoch sei und wir deswegen einen Bausparvertrag abschließen und parallel besparen sollen.
    Interessanterweise war jedoch eine Erhöhung der Tilgung keine Option für die Bank (was mich zu dem Schluss bringt, dass das vor allem darum geht, uns noch einen Vertrag aufzuschwatzen).


    Jedenfalls ist das Darlehen trotz zusätzlichem BSV günstiger als Vergleichsangebote (da in den letzten Tagen die Zinsen gestiegen sind).


    Meine Frage:
    Sollten wir den BSV nicht besparen, steht in den Allgemeinen Bauspar Bedingungen der LBS, dass wir aufgefordert werden, den Regelsparbeitrag einzuzahlen und, sollten wir das nicht tun, uns evtl. gekündigt wird.
    Grundsätzlich wollen wir den BSV nicht haben, weswegen uns die Kündigung nicht stört.
    Wir stellen uns lediglich die Frage, was mit den 1.600€ (!) Abschlussgebühr ist.
    Müssen wir diese nach der Kündigung noch in irgendeiner Weise zahlen?


    Ich habe dazu leider nichts in den Bedingungen gefunden. Es steht lediglich da, dass bei einer Kündigung die Abschlussgebührt nicht zurückgezahlt oder herabgesetzt wird.


    Vielen Dank schonmal für die Antworten

  • Hallo calypho,


    da Ihre Anfrage schon etwas älter und noch unbeantwortet ist, versuche ich es 'mal mit einer Antwort aus der Kategorie "praktische Lebenshilfe".


    Mir ist aufgefallen, dass Sie sich selbst widersprechen.
    Das Angebot der LBS ist entweder "sehr gut" - dann sollten Sie die LBS dafür loben, auch an die langfristige Finanzierbarkeit Ihres Projekts gedacht zu haben und Ihnen den Bausparvertrag auferlegt zu haben - selbstverständlich nur zu Ihrem Besten ;) !
    Oder der Bausparvertrag ist nicht in Ihrem Interesse und nicht zu Ihrem Besten - dann triftt aber auf das Gesamtangebot zu, dass es für Sie schlecht ist und Sie sollten davon Abstand nehmen, es anzunehmen.


    Da für die LBS an diesem Punkt "Nehmen" seliger sein dürfte als "Geben", können Sie sicher sein, dass Sie die Abschlussgebühren als definitive "Kosten" abschreiben müssen. (Hinweis: Vermutlich finden Sie in den ABB die folgende oder eine ähnliche Formulierung unmittelbar vor der Passage, die Sie Ihrer Frage nach zu urteilen gelesen haben: "Der Bausparvertrag kommt mit dem Tage zustande, an dem der Antrag auf Abschluss bei der Bausparkasse eingeht, wenn sie nicht innerhalb von 2 Monaten widerspricht. Die Bausparkasse bestätigt dem Bausparer unverzüglich den Abschluss des Bausparvertrages. Mit Abschluss des Bausparvertrages wird eine Abschlussgebühr von 1% der Bausparsumme fällig. ..." Daraus folgt m. E., dass die LBS die Abschlussgebühr zu dem Zeitpunkt, wo Sie den Vertrag kündigen können - und das geht ja erst nach der Bestätigung, dass es überhaupt einen Vertrag gibt - schon "verdient" hat. Sie könnten allenfalls über einen fristgerechten Widerruf nachdenken - aber ob dann der Darlehensvertrag noch Bestand hat??? - Ich weiß es nicht.)


    Ich habe den Verdacht, dass es sich bei dem Darlehensvertrag und dem Bausparvertrag um derart verbundene Verträge handelt, dass die LBS bei Ausbleiben der Raten auf den Bausparvertrag nicht nur diesen, sondern auch den Darlehensvertrag kündigen wird. Ist wie gesagt nur ein Verdacht, aber prüfen Sie das, bevor Sie sich entscheiden ...


    Mein Fazit bzw. meine Empfehlung:
    Eher Finger von diesem Angebot weglassen, als sich in irgendwelche komplizierten und vermeintlich listigen "Ausweichmanöver" zu verstricken, dazu ist eine Baufinanzierung für die allermeisten Menschen, vermutlich auch für Sie (?), von zu existenzieller Bedeutung.


    Viele Grüße


    BSHKunde

  • Hallo BSHKunde,


    vielen Dank für Ihre sehr ausführliche Antwort!


    Tatsächlich ist das ein Widerspruch. Allerdings haben wir das (nicht verbindliche) Angebot für das Darlehen ohne Bausparvertrag bekommen. Das haben wir dann unterschrieben zurückgeschickt. Daraufhin hat die LBS (über Interhyp) uns mitgeteilt, dass sie uns das Darlehen nur geben, sofern wir auch einen Bausparvertrag abschließen. Also ursprünglich sehr gut, mit dem "Nachtrag" vermeintlich immer noch gut.


    Mittlerweile haben wir nun den Darlehensvertrag bekommen und da steht weder im Vertrag selbst, noch in den Auszahlungsbedingungen irgendetwas vom Bausparvertrag drin.


    Wir werden den jetzt so annehmen und dann den Bausparvertrag widerrufen. Ich vermute, dass ich allerschlimmsten Fall die Sparkasse auf eine mündliche Absprache besteht und dann sehen wir weiter, was wir machen.


    Vielen Dank nochmal für die Hinweise und Empfehlungen!


    Viele Grüße
    calypho