infektionsschutzgesetz

  • Was bedeutet die Änderung im Rahmen des medizinischen Personals, das zur Mitarbeit gezwungen werden kann, wenn ich bereits eine 100% Anstellung im medizinischen Bereich habe? Was hat es für Konsequenzen für die ganzen Grenzgänger und Pendler in die Nachbarstaaten (Frankreich, Schweiz, Österreich, etc.)? Können diese dann nicht mehr ihrem Vertrag in diesen Ländern nachkommen, weil sie in Deutschland zur Mitarbeit herangezogen werden? Gibt es dementsprechende Abkommen mit diesen Ländern zur Versorgung im medizinischen Bereich?

  • Könntest du bitte ausführen (Verweise auf Quellen/Gesetzestexte) worauf du dich beziehst?


    PS: Ich habe schon von einem Spital in der Schweiz das Gerücht gehört, dass man im Zweifelsfall die Grenzgänger in Schweizer Hotels unterbringen würde, falls es zu so einer Konstellation kommen würde (komplette Grenzschließung oder Arbeitskräfte werden von Ihrem Wohnsitzland beansprucht).

  • Der Vollständigkeit halber möchte ich darauf hinweisen, dass mMn seit 1968 die sog. Notstandsgesetze bereits die diskutierten Möglichkeiten bieten. Konkret ist es hier das Arbeitssischerstellungsgesetz. Hier ist allerdings die Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich, die man vielleicht umgehen möchte.


    Wikipedia-Artikel https://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitssicherstellungsgesetz
    Gesetz https://www.gesetze-im-internet.de/asg/index.html