Kurzarbeit nach Elternzeit

  • Hallo zusammen,


    man liest immer wieder, dass das Kurzarbeitergeld 60 bzw. 67% des Nettoeinkommens beträgt. Aber welches Nettoeinkommen wird hier zugrunde gelegt? Was passiert z.B. wenn ich in Elternzeit gehe, so wie ich es demnächst plane, und Elterngeld beziehe und nach meiner Rückkehr in den Betrieb wird dort Kurzarbeit angeordnet? Hat dann die Tatsache, dass ich Elterngeld bezogen habe einen negativen Einfluss auf die Höhe des Kurzarbeitergelds oder erhalte ich die 67% (für den Fall von 0h Arbeit während der Kurzarbeit) meines "normalen" Nettogehalts?


    Vielen Dank für Eure Hilfe!


    P.S.: Ich meine nicht den umgekehrten Fall, dass Kurzarbeit die Höhe des Elterngelds schmälern kann, bei dem jetzt gesetzlich nachgebessert werden soll, sondern tatsächlich Kurzarbeit direkt oder wenige Monate nach Bezug von Elterngeld.

  • Hallo,


    scheinbar bekomme ich tatsächlich weniger Kurzarbeitergeld auf Grund von einem Monat Elternzeit vorher.

    Jetzt frage ich mich, ob das korrekt ist oder von meinem Arbeitgeber nur falsch berechnet ist...?

    Weisst du schon Neues?