was tun, bei fehlenden bankunterlagen..

  • .. sollten euch die kreditunterlagen zur rückforderung eurer kreditbearbeitungsgebühren fehlen, könnt ihr diese kostenlos von eurer bank als kopie einfordern..
    die bank ist zur herausgabe verpflichtet:


    [...] Entgelt für Kontoauskünfte, wenn unzulässige Gebühren zurückgefordert werden ordern Kunden von ihrer Bank rechtswidrig erhobene Gebühren zurück, bestehen viele Kreditinstitute darauf, dass der Kunde die Kontobelastung mit Datum und Betragshöhe nachweist. Das kann problematisch sein, wenn die
    Kontounterlagen nicht mehr vorhanden sind. Kunden können deshalb von der Bank kostenlos Auskunft über entsprechende Abbuchungen verlangen
    (Oberlandesgericht Schleswig, Urteil vom 24.2.2000 - 5 U 116/98, rechtskräftig).[...]


    entnommen von verbraucher.de/Kostendschungel…zulaessige-Bankentgelte-1

    • Offizieller Beitrag

    Eine kleine Anmerkung.


    Bin gerade erst dazugekommen die Quelle anzusehen, hier der entsprechende Auszug:


    Kosten für Kopien oder Telefonate


    Kosten für Kopien oder Telefonate dürfen Banken nicht auf den Kunden abwälzen. Ausnahme: Telefonate und Kopien werden auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden ausgeführt oder die Bank konnte von einem solchen Kundenwunsch ausgehen. Das allerdings und die Höhe der entstandenen Kosten muss die Bank beweisen. Allgemeine Geschäftskosten - etwa anteilige Mietkosten - dürfen nicht auf den Kunden umgelegt werden.


    Quelle: http://www.verbraucher.de/Kost…zulaessige-Bankentgelte-1


    Fazit:


    Die Bank kann für die Ausstellung einer Kopie durchaus Entgelte verlangen, da dies ja auf ausdrücklichen Kundenwunsch geschieht. Sie muss aber die Höhe der Gebühr darlegen und entsprechend beweisen.

    "Man kann die raffiniertesten Computer der Welt benutzen und Diagramme und Zahlen parat haben, aber am Ende muss man alle Informationen auf einen Nenner bringen, muss einen Zeitplan machen und muss handeln."

    Lee Iacocca, amerik. Topmanager

  • Ich habe auch eine dringende Frage und bräuchte einmal den Rat von Euch....


    Mir liegen teilweise keinerlei Vertragsunterlagen mehr von meinen Banken vor. Insbsondere von meiner Hausbank - bei der ich verschiedenste Kredite (Haus Kredit & Privat Kredite) laufen habe, fehlen mir einfach die Unterlagen dazu.
    Ich habe die Bank hier einfach generell aufgefordert meine Verträge zu Sichten und mir die zu Unrecht erhobenen Gebühren innerhalb von drei Wochen zurück zu erstatten. Reicht das so aus oder muss ich zwingend die Angabe des Ratenkredites im Schreiben aufführen...?


    Wie gehe ich hier am besten vor...?


    Schon mal vielen Dank im voraus

  • Guten Abend zusammen,


    ich hatte einige Zeit im Finanztipp gesucht, konnte allerdings nichts Konkretes zu diesem Thema finden.


    Ich bin es gewohnt, dass ich den Kunden detailierte Rechnungen mit Auflistung der einzelnen Positionen erstelle und dies sogar gesetzlich geregelt ist.
    Gilt dies nicht für Banken?!
    Hintergrund: vor 2 Wochen habe ich bei meiner Bank ( Deutsche Bank ) einen bestehenden Kredit abgelöst und um eine solche detailierte Aufstellung / Abrechnung gebeten.
    Bis heute ist keine solche Aufstellung / Bestätigung bei uns eingetroffen.
    Im Gegenteil ... unser Konto wurde noch mit einer sogenannten Schlußrate belastet. Ebenfalls wurden ohne nachvollziehbaren Bezug 16,- € Zinsen abgebucht.
    Rechnerisch mit Excel kalkuliert, hätten wir theoretisch noch einige hundert Euro von der angewiesenen Summe zurück erhalten müssen.
    Meine Frage: nach welchen gesetzlichen Grundlagen kann ich als Verbraucher mein mutmaßliches Recht geltend machen und eine solche Aufstellung verlangen? Gibt es Musterformulare?
    Für Eure Antworten / Eure Hilfe im Voraus vielen Dank. :)
    LG

    • Offizieller Beitrag


    Gute Frage.


    Aber haben Sie nicht bei Kreditabschluss einen Tilgungsplan erhalten? Soweit ich mich richtig an meine berufliche Zeit erinnere, hat jeder Kunde bei Abschluß einen Tilgungsplan erhalten.

  • Danke für Ihren Hinweis, Henning.


    Ich habe meine Unterlagen erneut durchforstet, aber keinen detailierten Tilgunsplan vorgefunden.
    Lediglich die üblichen Hinweise...1. Zahlung, Ratenhöhe und Anzahl der Raten, letzte Rate etc.
    Anhand der Basisdaten habe ich eine Exceltabelle erstellt. Letztendlich gibt es eine Differenz von 547,80 €,
    für die eindeutig Klärungsbedarf besteht.
    Und ohne eine Auflistung kann ich nicht wissen, weshalb dieses Geld von der Bank berechnet und einbehalten wurde.
    Naja...morgen nach dem Büro ruf ich meine Sachbearbeiterin für eine letzte Stellungnahme an.
    Dann geht es Freitag ggf. direkt zum RA.
    Schönen Abend noch :)

    • Offizieller Beitrag

    Stellen Sie doch die Daten und die Excel-Tabelle hier mal ein, dann kann sich die Community mal ein Bild: davon machen und evtl finden sich ja die 549 Euro :)

  • Das mit den nicht mehr vorhandenen Kreditunterlagen und der Pflicht der Bank diese zur Verfügung zu stellen stimmt zwar, aber die Targobank hat wohl geahnt weswegen ich die Unterlagen haben wollte und "ein Schelm" der Böses dabei denkt, mit Schreiben vom 31.12.2014!!!!!! Zugestellt im Januar 15 habe ich dann die Kopie erhalten. Jetzt habe ich zwar die nötigen Iinfos um die BG zurückzufordern, aber verjährt !! Ist ja schon zeitraubend so eine Kopie zuzustellen, da gehen schon mal Wochen ins Land.

  • Das mit den nicht mehr vorhandenen Kreditunterlagen und der Pflicht der Bank diese zur Verfügung zu stellen stimmt zwar, aber die Targobank hat wohl geahnt weswegen ich die Unterlagen haben wollte und "ein Schelm" der Böses dabei denkt, mit Schreiben vom 31.12.2014!!!!!! Zugestellt im Januar 15 habe ich dann die Kopie erhalten. Jetzt habe ich zwar die nötigen Iinfos um die BG zurückzufordern, aber verjährt !! Ist ja schon zeitraubend so eine Kopie zuzustellen, da gehen schon mal Wochen ins Land.


    ich muss sagen, meine targo vor ort, war sehr kulant.. ausdrucke SOFORT, und nicht einen cent wollten sie dafür :whistling: habe ich mich freundlich bedankt..

  • Danke für die Info.
    Leider hab ich es nicht geschafft, das vor Ort zu erledigen und war so naiv anzunehmen, die bearbeiten Ihre Mails im Sinne der Kunden.
    Habe die BG trotz der evtl. Verjährung eingefordert und warte nun einfach mal ab. Hoffe auf Kulanz.
    Werde ggf. dann alternativ probieren den ganzen Vertrag, der schon abgewickelt ist, wegen fehlerhafter
    Widerrufsbelehrung anzugehen. Wie bei TARGO üblich war auch eine RSV dabei ;-).

  • Danke für die Info.
    Leider hab ich es nicht geschafft, das vor Ort zu erledigen und war so naiv anzunehmen, die bearbeiten Ihre Mails im Sinne der Kunden.
    Habe die BG trotz der evtl. Verjährung eingefordert und warte nun einfach mal ab. Hoffe auf Kulanz.
    Werde ggf. dann alternativ probieren den ganzen Vertrag, der schon abgewickelt ist, wegen fehlerhafter
    Widerrufsbelehrung anzugehen. Wie bei TARGO üblich war auch eine RSV dabei ;-).


    moin,


    hiefür gibt es bereits extra-threads (nur für den fall, das interesse besteht)- und prüfe vorher, ob du auch versicherungsnehmer bist, oder nur die versicherte person :whistling:


    für beides viel glück