Familienversicherung GKV Einkommesgrenze durch Mieteinnahmen

  • Sachverhalt:
    Familie verheiratet 1 Kind,kein Ehevertrag.
    Nur die Frau hat ein regelmässiges Einkommen.
    Eheleute werden gemeinsam veranlagt.
    Mann und Kind sind Familienversichert.
    Die bisherige selbstgenutzte Eigentumswohnung soll vermietet werden,da ein altes Haus zur Renovierung gekauft wurde
    und bald bezogen werden soll.Monatliche Einnahmen ca 900€ kalt.Davon gehen noch Steuern und NK ab.
    Der Eigentümer im Grundbuch ist alleinig der Ehemann,das neue Haus läuft auf Frau und Mann gemeinsam.


    1.Zuerst zur Einkommensgrenze für den Ehemann ,zb durch Mieteinnahmen ,Dividenden und Zinsen:
    Diese Grenze liegt nach meinen Recherchen bei 6460€/J (Achtung es ist kein Job,nur die genannten Einnahmen).Ist das so richtig?


    2.Soweit ich in Erfahrung bringen konnte,kann die Frau nicht ohne weiteres die Wohnung vermieten (der Eigentümer ist der Mann),die KV
    würde dies nicht akzeptieren ,da es offensichtlich ist, dass hier die Einnahmen eigentlich dem Mann (als Wohnungeigentümer)zugerechnet werden können.


    Welche Möglichkeiten bestehen nun damit die Einkommensgrenze zur Familienversicherung nicht überschritten wird?


    - Überschreiben der Wohnung auf die Ehefrau .Miete kommt aufs alleinige Konto der Ehefrau.(Das wäre der Notausgang,nicht unbedingt präferiert)


    - Eintragung eines Nießbrauchrechts für die Ehefrau im Grundbuch.Miete kommt auf das alleinige Konto der Ehefrau zur eigenen Verwendung,
    Frau ist die verantwortliche Vermieterin.Wie genau geht das und wird das von der KV akzeptiert?


    - Gemeinsame Vermietung,so daß für jeden Ehepartner 450€ Einkommen anfallen.Miete kommt aufs alleinige Konto der Frau.
    Somit hätte der Mann 450€ Einnahmen und bliebe unter der Verdienstgrenze.
    Wie müßte so eine gemeinsame Vermietung aussehen,daß sie für die KV -Grenze sattelfest ist?
    Ich habe gelesen,daß es in diesem Fall möglicherweise darauf ankommt, ob man einen Ehevertrag oder eine Zugewinngemeinschaft hat.Wie verhält es sich damit?


    Ich war derletzt auf der KV um Details herauszufinden.
    Das Problem ist, daß die sich recht bedeckt geben,und/oder schlicht inkompetent sind.
    Sie sagen ,man solle die Familienversicherung beantragen, und das werde dann geprüft.Weitere Infos erhält man nicht.


    Entweder der Sachbearbeiter weiß gar nicht wovon ich rede (Azubi),
    der nächste sagt dann gerne Begriffe wie "vermutlich,ziemlich sicher,eigentlich,möglicherweise" usw.
    Derjenige Sachbearbeiter, der sich "eigentlich" mit dem Thema auskennen sollte, ist nicht im Haus,krank,Urlaub,etc(und wieder dieses eigentlich).
    Ich mußte ihm dann etwas unfreundlich erklären,daß ich bei einem so ernsten Thema,das richtig teuer werden kann,nichts mit "eigentlich" anfangen kann,
    ich benötige wasserdichte,zuverlässige Informationen.
    Somit kann man sich nicht gezielt auf die Einkommensüberprüfung vorbereiten.
    Natürlich haben die kein Interesse daran mich zu informieren, wie man legal das Einkommen unter der Grenze hält.


    Ich werde hier sicher den Verweis auf einen Steuerberater bekommen,dies ist natürlich die letzte (teure) Möglichkeit,die ich dann
    in Erwägung ziehe,falls hier keiner weiterhelfen kann.
    Außerdem muß man da auch erst einen Fachmann suchen,der sich speziell mit diesem Thema auskennt bzw entsprechend kompetent ist.
    Macht sowas ein Steuerberater oder ein Fachanwalt für Sozialrecht oder wer sonst?


    Vielen Dank für konstruktive Beiträge.
    Ich bin sicher ,daß dies auch für andere User interessant ist.

  • Die bisherige selbstgenutzte Eigentumswohnung soll vermietet werden,da ein altes Haus zur Renovierung gekauft wurde
    und bald bezogen werden soll.Monatliche Einnahmen ca 900€ kalt.Davon gehen noch Steuern und NK ab.

    Wer zwei Immobilien besitzt, sollte sich eine anwaltliche Beratung zu dem Thema der Familienversicherung leisten können und nicht auf dieses Forum vertrauen.

  • Hallo.


    Es geht ja um grob 2400 Euro pro Jahr (Mindestbeitrag bei freiwilliger Versicherung). Dass sich da der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin am Kundenschalter nicht aus dem Fenster lehnen wollen, kann ich verstehen.


    Bei dem finanziellen Risiko wäre fundierte Beratung angezeigt und die Kosten dafür wohl auch zu rechtfertigen.

  • @Koryphäe
    Kann man nicht einfach die Klappe halten, wenn man nichts Sinnvolles beizutragen hat?
    Ich habe versucht, genau solche Dummbatzbeiträge freundlich zu vermeiden,aber es gibt
    offensichtlich immer noch Leute, die nicht lesen können und überall ihren ungefragten
    Blödsinn plazieren müssen.
    Ganz ehrlich,das ist zum Kotzen!
    Ich habe ,leider genau so etwas erwartet und deswegen nicht um ungebetene Ratschläge A La :
    du hast 2 Häuser,du kannst du doch einen Anwalt leisten-gebeten.


    Ich kann dir auch genau sagen warum ich 2 schuldenfreie Immobilien habe:
    Die sind nicht zum Fenster reingeflogen,sondern wurden eisenhart erspart ,über viele Jahre,mit viel Arbeit,Hingabe und Disziplin.
    Wenn ich selber 20€ netto/h verdiene, muß ich mir halt schon überlegen, ob ich 350€ die Stunde für einen Fachanwalt
    ausgeben will.
    Ich will mir hier Fachwissen aneignen und Vorkenntnisse erwerben,um eine teure Beratung werde ich wohl trotzdem nicht drumrumkommen.
    Was ich mir leisten kann bzw will ist alleine mein Problem.
    Ich fragte in meinem Post nicht nach einer Finanzberatung ,die mir sagt was ich mit meinem Geld anzustellen habe
    bzw was ich mir leisten kann oder leisten sollte.
    Genau zu diesem Zweck ist ein Forum da,nämlich Informationen zu beschaffen, OHNE
    2000€ für einen Anwalt auszugeben.
    Oder zumindest mal einen groben Überblick zu bekommen.


    Außerdem kann es kein Fehler sein,gut vorbereitet und mit etwas Basiswissen beim Anwalt aufzutauchen.
    Wenn du schon deinen Senf dazugeben mußt,dann hättest du wenigestens sagen können, zu welchem
    speziellen Anwalt man mit sowas geht,oder weiß das ein Notar oder Steuerberater besser.


    Thema kann dann zu hier,hab mich für heute genug aufgeregt über die Dummheit mancher Mitmenschen.

  • Offenbar wissen Sie nicht, dass eine Erstberatung beim Anwalt kostenmäßig auf 240 EUR gedeckelt ist. Sie müssen also keine 2.000 Euro bezahlen.


    Im Übrigen machen Sie etwas falsch, wenn Sie zwei schuldenfreie Immobilien haben, aber keine liquiden Mittel. Nehmen Sie einfach eine Immobilienfinanzierung auf die Vermietimmobilie auf! Die Zinsen mindern die Einkünfte aus V+V und bringen Sie damit auch unter die GKV-Einkommensgrenze.


    Und mit der frei gewordenen Liquidität können Sie entspannt leben und müssen nicht Ihren Frust in diesem Forum auskotzen. Denken Sie mal darüber nach!

  • Die Frage der Familienversicherung richtet sich nach dem ESt-Bescheid und zwar dann, wenn er erstellt wird!


    Es gilt der 01. des Monats, der auf die Erstellung des ESt-Bescheides folgt!


    Was ist jetzt das Problem?


    Ach ja: die Gestaltung! Eine solche Beratung kostet Geld u d sollte in Textform erfolgen, weil dann haftet jemand wenigstens!


    Wenn eine Wohnung jemanden gehört, dann sollte er sie vermieten! Will er keine Mieteinnahmen sollte er sie verkaufen! Verkauft er Sie an die Ehefrau - oder verschenkt diese ggf. - muss er die Konsequenzen daraus tragen!