Sachverhalt:
Familie verheiratet 1 Kind,kein Ehevertrag.
Nur die Frau hat ein regelmässiges Einkommen.
Eheleute werden gemeinsam veranlagt.
Mann und Kind sind Familienversichert.
Die bisherige selbstgenutzte Eigentumswohnung soll vermietet werden,da ein altes Haus zur Renovierung gekauft wurde
und bald bezogen werden soll.Monatliche Einnahmen ca 900€ kalt.Davon gehen noch Steuern und NK ab.
Der Eigentümer im Grundbuch ist alleinig der Ehemann,das neue Haus läuft auf Frau und Mann gemeinsam.
1.Zuerst zur Einkommensgrenze für den Ehemann ,zb durch Mieteinnahmen ,Dividenden und Zinsen:
Diese Grenze liegt nach meinen Recherchen bei 6460€/J (Achtung es ist kein Job,nur die genannten Einnahmen).Ist das so richtig?
2.Soweit ich in Erfahrung bringen konnte,kann die Frau nicht ohne weiteres die Wohnung vermieten (der Eigentümer ist der Mann),die KV
würde dies nicht akzeptieren ,da es offensichtlich ist, dass hier die Einnahmen eigentlich dem Mann (als Wohnungeigentümer)zugerechnet werden können.
Welche Möglichkeiten bestehen nun damit die Einkommensgrenze zur Familienversicherung nicht überschritten wird?
- Überschreiben der Wohnung auf die Ehefrau .Miete kommt aufs alleinige Konto der Ehefrau.(Das wäre der Notausgang,nicht unbedingt präferiert)
- Eintragung eines Nießbrauchrechts für die Ehefrau im Grundbuch.Miete kommt auf das alleinige Konto der Ehefrau zur eigenen Verwendung,
Frau ist die verantwortliche Vermieterin.Wie genau geht das und wird das von der KV akzeptiert?
- Gemeinsame Vermietung,so daß für jeden Ehepartner 450€ Einkommen anfallen.Miete kommt aufs alleinige Konto der Frau.
Somit hätte der Mann 450€ Einnahmen und bliebe unter der Verdienstgrenze.
Wie müßte so eine gemeinsame Vermietung aussehen,daß sie für die KV -Grenze sattelfest ist?
Ich habe gelesen,daß es in diesem Fall möglicherweise darauf ankommt, ob man einen Ehevertrag oder eine Zugewinngemeinschaft hat.Wie verhält es sich damit?
Ich war derletzt auf der KV um Details herauszufinden.
Das Problem ist, daß die sich recht bedeckt geben,und/oder schlicht inkompetent sind.
Sie sagen ,man solle die Familienversicherung beantragen, und das werde dann geprüft.Weitere Infos erhält man nicht.
Entweder der Sachbearbeiter weiß gar nicht wovon ich rede (Azubi),
der nächste sagt dann gerne Begriffe wie "vermutlich,ziemlich sicher,eigentlich,möglicherweise" usw.
Derjenige Sachbearbeiter, der sich "eigentlich" mit dem Thema auskennen sollte, ist nicht im Haus,krank,Urlaub,etc(und wieder dieses eigentlich).
Ich mußte ihm dann etwas unfreundlich erklären,daß ich bei einem so ernsten Thema,das richtig teuer werden kann,nichts mit "eigentlich" anfangen kann,
ich benötige wasserdichte,zuverlässige Informationen.
Somit kann man sich nicht gezielt auf die Einkommensüberprüfung vorbereiten.
Natürlich haben die kein Interesse daran mich zu informieren, wie man legal das Einkommen unter der Grenze hält.
Ich werde hier sicher den Verweis auf einen Steuerberater bekommen,dies ist natürlich die letzte (teure) Möglichkeit,die ich dann
in Erwägung ziehe,falls hier keiner weiterhelfen kann.
Außerdem muß man da auch erst einen Fachmann suchen,der sich speziell mit diesem Thema auskennt bzw entsprechend kompetent ist.
Macht sowas ein Steuerberater oder ein Fachanwalt für Sozialrecht oder wer sonst?
Vielen Dank für konstruktive Beiträge.
Ich bin sicher ,daß dies auch für andere User interessant ist.