PKV:Beitragshöhe Bestandskunde vs. Neukunde bei gleichem Eintrittsalter

  • Hallo zusammen,


    im Versicherungslexikon z. B. der DKV (https://www.dkv.com/produkte-v…xikon.html?lex=A#lex13739) steht: „Der Beitrag richtet sich in der PKV nach dem Geschlecht, dem Eintrittsalter, dem gewählten Tarif und dem Gesundheitszustand.“ (Geschlecht natürlich nur in den alten Bisex-Tarif.) Soweit verstanden.


    Heißt das im Umkehrschluss, dass ein Bestandskunde mit insofern identischen Randbedingungen (Geschlecht, Eintrittsalter, Tarif, Gesundheitszustand) den exakt gleichen Beitrag zahlt wie ein entsprechender Neukunde?


    Herzlichen Dank für Eure Hilfe!

  • Theoretisch vielleicht.


    Die Tarife werden regelmäßig geschlossen (sie vergreisen), so daß der Zeitrahmen in dem es den gleichen Tarif für den gleichen Preise gibt, gering ist.


    Die Tarife werden regelmäßig neu kalkuliert, so daß jeder irgendwie seinen eigenen Tarif mit eigenen Altersrückstellungen hat.


    M.E. gewolltes undurchsichtiges System, welches zu 99% günstiger ist, als Höchstsatz GKV.

    Denken ist die schwerste Arbeit, die es gibt. Das ist wahrscheinlich auch der Grund, warum sich so wenig Leute damit beschäftigen. Henry Ford

  • Hallo Neb,


    mir hat ein Berater der DKV mal erklärt, dass dort sogenannte Gruppen geschlossen werden. Es wird auf die durchschnittlichen Kosten der jeweiigen Gruppe (bezogen auf Alter, Geschlecht, Tarif etc.) geschaut und danach der Beitrag kalkuliert. Also keine persönliche Berechnung, wie ich immer dachte. Und ab einem bestimmten Alter wird dann für die Kosten ein Teil der Altersrückstellung abgezogen, die man bis dahin gebildet hat, um den Beitrag nicht ins Unermessliche steigen zu lassen.


    Aber ja, das Ganze ist sehr undurchsichtig. In den Schreiben zur Beitragserhöhungen wird darauf verwiesen, dass sie von einem unabhängigen Gutachter überprüft und genehmigt wurden. Andererseits sind die Kostenerhöhungen in der GKV auch nicht transparent.


    Wenn du bei der DKV schon länger Bestandskunde bist, kannst du ja spaßeshalber mal per Tarifauskunft ausrechnen lassen, was dein Tarif nun für dich als Neukunde kosten würde und vergleichen. Allerdings haben Neukunden im höheren Alter natürlich weniger Altersrückstellung gebildet, so dass spätestens im Alter ihre Beiträge höher ausfallen dürften.

  • Es gibt keine Vergreisung in der PKV. Gerade dafür gibt es die Alterungsrückstellung.


    es hat auch nicht jeder seinen eigenen Tarif. Auch nicht irgendwie. Es gibt Kohorten

  • Danke für Eure bisherigen Antworten!

    mir hat ein Berater der DKV mal erklärt, dass dort sogenannte Gruppen geschlossen werden. Es wird auf die durchschnittlichen Kosten der jeweiigen Gruppe (bezogen auf Alter, Geschlecht, Tarif etc.) geschaut und danach der Beitrag kalkuliert. Also keine persönliche Berechnung, wie ich immer dachte. Und ab einem bestimmten Alter wird dann für die Kosten ein Teil der Altersrückstellung abgezogen, die man bis dahin gebildet hat, um den Beitrag nicht ins Unermessliche steigen zu lassen.

    Die Gruppen sind die bereits erwähnten Kohorten, da eine persönliche Berechnung explizit unerwünscht bzw. sogar per Definition ausgeschlossen ist, sonst wäre es ja keine Versicherung (Solidaritätsprinzip bzgl. der Gesundheit).
    Die Alterrückstellungen werden schon ab 22 kontinuierlich abgezogen, ab 60 entfällt der gesetzliche Beitragszuschlag i. H. v. 10%.

    Aber ja, das Ganze ist sehr undurchsichtig. In den Schreiben zur Beitragserhöhungen wird darauf verwiesen, dass sie von einem unabhängigen Gutachter überprüft und genehmigt wurden. Andererseits sind die Kostenerhöhungen in der GKV auch nicht transparent.

    Der Gutachter überprüft aber vor allem die versicherungsmathematische Kalkulation und nicht das Optimierungspotential der persönlichen Tarifsituation einzelner Versicherter. Die Kostenerhöhungen in der GKV lassen deutlich weniger Handlungsspielraum in der PKV, man kann dort im Wesentlichen Zusatzbeiträge, Kundenservice etc. vergleichen, und hat längst nicht die Vielfalt eines privatrechtlichen Vertragswerks.

    Wenn du bei der DKV schon länger Bestandskunde bist, kannst du ja spaßeshalber mal per Tarifauskunft ausrechnen lassen, was dein Tarif nun für dich als Neukunde kosten würde und vergleichen. Allerdings haben Neukunden im höheren Alter natürlich weniger Altersrückstellung gebildet, so dass spätestens im Alter ihre Beiträge höher ausfallen dürften.

    Für diesen Vergleich muss das Eintrittsalter natürlich gleich sein, sonst macht er, wie Du schreibst, keinen Sinn. Diesen "Spaß" habe ich mir mal gegönnt (geht einfach über z. B. check24.de oder die Homepage der jeweiligen PKV) und bin dort eben auf Unterschiede gestoßen, konkret bei der Pflegepflichtversicherung, deren Beitragskalkulation aber den gleichen Prinzipien folgt.


    Daher ist die Ausgangsfrage noch offen: Woran liegt es, dass ein Bestandskunde mit insofern identischen Randbedingungen (Geschlecht, Eintrittsalter, Tarif, Gesundheitszustand) nicht den exakt gleichen Beitrag zahlt wie ein entsprechender Neukunde?

  • Daher ist die Ausgangsfrage noch offen: Woran liegt es, dass ein Bestandskunde mit insofern identischen Randbedingungen (Geschlecht, Eintrittsalter, Tarif, Gesundheitszustand) nicht den exakt gleichen Beitrag zahlt wie ein entsprechender Neukunde?

    Auskunft der betroffenen Versicherung auf meine zweite Nachfrage hin (die erste Antwort war nicht inhaltlich ungenügend) sinngemäß:
    Wenn sich die Rechnungsgrundlagen seit Eintritt geändert haben (z. B. höhere Lebenserwartung), reichen die bisherigen Altersrückstellungen nicht aus und müssen daher nachgezahlt werden.