Tausende Euro sparen durch fehlerhafte Widerrufsbelehrung

  • Gibt es einen neuen Stand bzgl. Krediten, die nach Ablauf einer Zinsbindungsfrist (bei mir 10 Jahre) zu dann gültigen Konditionen verlängert wurden ?
    Ich habe einen Kredit, der ursprünglich aus 1990 datiert und einen aus 2002.

  • Habe auch ein Immobilienredit von 8.4.2002, kann man diesen widerrufen?
    Wenn die Prüfung ergeben hat, dass die Belehrung nicht korrekt ist.
    Hatte dies auf eine Internetseite gelesen, dass ein Widerruf auch vor 2002 möglich ist.

  • I.
    Von kostenlosen Ersteinschätzungen / Vorprüfungen sollte man sich m.E. nicht allzu viel erwarten.
    Ich nehme an, dass Sie beide Male an die Anwälte nichts bezahlt haben? @fee4711


    M.E. ist eine gute Reihenfolge des Vorgehens:


    1. Zinsvorteil ausrechnen.
    2. Rechtschutzversicherung (vor)klären.
    3. Anwaltliche Erstberatung.


    Viele Rechtsschutzversicherungen zahlen die anwaltliche Erstberatung. Ansonsten sollten einem 20.000 Euro bis 40.000 Euro Einsparpotential ggf. auch eine eigene Investition von rd. 250 Euro wert sein, oder?


    Mit Deckung der Rechtsschutzversicherung (nachdem der Widerruf erklärt UND dessen Anerkennung verweigert wurde) ist i.d.R. eine adäquate Bezahlung des Anwalts gesichert.


    Ohne RSV-Deckung muss man schauen, wie der Anwalt zu einer angemessenen Vergütung kommt.


    Und machen Sie sich bitte nichts vor. Anwälte sind darauf angewiesen zu kalkulieren. Wenn ein Anwalt nicht angemessen bezahlt wird, wird er das Mandat entweder nicht annehmen oder mit entsprechend geringem Engagement betreuen.


    Daher: Rechtsschutzversicherung macht meist den entscheidenden Unterschied.


    II.
    Zu Verträgen vor dem 1. November 2002: Die Rechtslage ist schwierig, aber in vielen Einzelfällen ist ggf. doch etwas machbar. Das bekommen Sie aber ohne individuelle anwaltliche Beratung kaum heraus, und das wird Sie etwas kosten.


    Folgen Sie ggf. obigen Schritten (I.). Wenn Sie den ggf. erzielbaren finanziellen Vorteil ermittelt haben (I. 1.), entscheiden Sie, wieviel Geld Sie ggf. für qualifizierten Rechtsrat auszugeben bereit sind. Fangen Sie ggf. mit einer Erstberatung (I. 2.) an. Ggf. in Erwägung zu ziehende Anwälte finden Sie z.B. bei test.de/kreditwiderruf, oder hier bei finanztip.de sind auch einige in Betracht kommende Anwälte genannt.


    Viel Erfolg.

    Mit freundlichen Grüßen


    Leif Holger Wedekind

  • Ich habe mit viel Interesse die Beiträge in diesem Forum gelesen und hoffe, dass meine Frage nicht doch schon beantwortet wurde.


    Kurz vorweg. Ich habe meine Widerrufsbelehrung von Anwalt und VZHH prüfen lassen und es wurden mehrere Fehler gefunden.


    Konkret interessiert mich nun folgendes:
    In meiner Widerrufsbelehrung steht der folgende Passus: „Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Willenserklärung erfüllen.


    Ich plane jetzt den Widerruf, habe auch schon ein entsprechendes Schreiben aufgesetzt und habe auch eine Zwischenfinanzierung zugesagt bekommen, aber müsste sie noch aktualisieren lassen und unterschreiben. Ich vermute auch, dass ein paar Tage vergehen, bis die neue Bank das Geld (Restschuld 160.000) überweist. Ich setze zwar in meinem Widerruf an meine alte Bank eine einwöchige Frist, in der die Antwort erfolgen muss, aber was würde denn passieren, wenn meine alte Bank den Widerruf z.B. erst 29 Tage nach meiner Willenserklärung zum Widerruf akzeptieren würde und ich dann nicht innerhalb von 24 Stunden das Geld zu Verfügung stellen könnte?


    Ich weiß, der Fall ist sehr unrealistisch, aber doch durchaus denkbar.Wie gehen dann andere Widerrufler mit dieser Situation um?

  • Ich möchte meinen Kredit (2009) für einen Grundstückskauf bei der Sparda-Bank Baden-Württemberg widerrufen. Kann mir jemand laufende oder abgeschlossene Gerichtsverfahren gegen die Sparda-Bank Baden-Württemberg bezüglich Widerrufsbelehrung nennen? Dies wäre für mich eine große Hilfe bei meinem weiteren Vorgehen.

  • @Magnus


    So, wie ich das verstanden habe, hast Du eine neue Finanzierung der 160.000 EUR Valuta bereits in "der Tasche". Das ist zumindest eine gute Voraussetzung, den Widerruf zu erklären. Den neuen Darlehensvertrag allerdings würde ich so nicht unterschreiben, es sei denn, Du und die Bank haben vereinbart, dass ohne Zahlung einer sog. NICHTABNAHMEENTSCHÄDIGUNG das Darlehen nicht in Anspruch genommen werden kann.


    Warum ?
    Du weisst ja nicht, ob Deine alte Bank sich auf die Aufhebung einlässt. Kann auch sein, dass sie Dir ein Vergleichangebot unterbreitet, in dem sie auf 50% einer anfallenden Vorfälligkeitsentschädigung verzichtet.
    Kann auch sein, dass Sie Dir anbietet, die Valuta bei denen zu aktuellen Konditionen zu übernehmen.


    Sollte die Altbank sich auf eine Ablösung einlassen, dann gilt meist ab deren Schreiben ein Zeitfenster von 14 Tagen, um das Angebot anzunehmen und dann innerhalb von 30 Tagen die Valuta zurückzuzahlen. (Natürlich Zug um Zug gegen Löschung der alten Grundschulden, bzw. Abtretung der bestehenden Grundschulden).


    Also keine Sorge bezgl. des Zeitdrucks von 1 Tag.


    Gruß
    Ibanez

  • Hallo zusammen,


    ich verstehe eine Sache nicht. Die im Artikel verlinkten Musterwiderrufsbelehrungen sind ja alles nicht die Muster für Verbraucherdarlehensverträge. Oder ist ein Immobilienvertrag kein Verbraucherdarlehensvertrag?


    Mein Vertrag (Immobiliendarlehensvertrag von 2011) hat eine Widerrufsbelehrung, die 1 zu 1 dem Muster für eine Widerrufsinformation für Verbraucherdarlehensverträge entspricht, von den hier verlinkten Mustern aber natürlich erheblich abweicht. Was ist denn nun richtig?


    Danke für eure Hilfe!

  • Tja, das liegt wohl daran, dass die Widerrufsbelehrung und das Widerrufsrecht nicht nur auf DARLEHEN anzuwenden sind, sondern eben für alle Verbraucherverträge gilt. Also auch für Internetbestellungen, Versicherungen und eben Darlehensverträge.
    Hintergrund ist ja der § 355 "Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen".


    Dort steht geschrieben, welche Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung gestellt werden. M.M ist der Paragraph das Wichtige. Denn, wenn eine Bank alles dort Geschriebene in ihrer Widerrufsbelehrung verwurstet hat, ist es nicht so einfach, diese anzuzweifeln.


    Egal, ob der entsprechende Mustertext 1 zu 1 übernommen wurde.


    Wenn die Bank sich auf Vertrauensschutz beruft, dann muss der Mustertext übernommen worden sein.


    Also nicht einfach Widerrufsbelehrungen nebeneinanderlegen und vergleichen. Ist ein Wörtchen falsch, dann zahlt die Bank Geld zurück....... So geht´s wohl nicht.


    Und das macht es so kompliziert und bedarf den Rat eines Experten. Und der kostet halt Geld.


    Gruß
    Ibanez

  • Danke für die Antwort!


    Genau das ist ja aber mein Problem und meine Frage: Welcher Mustertext ist für den Immobilienkredit der richtige :-/

  • Immobiliendarlehensvertrag ist ein Verbrauchervertrag, wenn Du ein Verbraucher und kein Unternehmer bist und nicht als Unternehmer gehandelt hast. (Für unternehmerisch handelnde gilt das nämlich nicht).


    Ist Dein Darlehensvertrag aus 09/2011, dann gilt eben der Mustertext für Verbraucherverträge vom 03.08.2011.
    Ist der Vertrag vor dem 03.08.2011, dann eben der Mustertext für Verbraucherdarlehensverträge 29.07.2010.

  • Alles klar, vielen Dank für die Erklärung! Mist, der Vertrag stammt aus März 11 und der Mustertext ist wirklich 1 zu 1 übernommen worden, dann habe ich wohl Pech... :(

  • Hallo


    Ich habe ein Immo-Darlehen aus 2013 von der Sparda-Bank Berlin. Ich glaube auch hier liegt min. ein Fehler in der Widerrufsbelehrung vor. Z.B. Steht als große Überschrift "Widerrufsinformation für den Darlehensnehmer". Hier sollte eigentlich laut Muster von 2011 "Widerrufsbelehrung" stehen. Ich werde das wohl prüfen lassen.


    Des Weiteren steht folgende Frage im Raum:


    Das Darlehen (für eine Bestandsimmobilie) besteht aus zwei Teilen. Ursprünglich sollte ein KfW Kredit (Programm 124) Verwendung finden. Die Bank hat uns allerdings angeboten, weil die Bank dann natürlich mehr verdient, den KfW-Kredit-Anteil zu den selben Konditionen wie die KfW zu geben. Wenn wir jetzt die beiden Kredite widerrufen würden, könnte man theoretisch ja den Kredit (Programm 124) nun doch bei der KfW beantragen. Aber in der Praxis geht das wohl ja nicht mehr, weil der Antrag vor kaufen bei der KfW eingehen muss.


    Wie verhält es sich da jetzt? Wenn sozusagen der Kredit rückabgewickelt wird, würde man ja wie zu Kaufzeitpunkt der Immobilie dastehen. Könnte man dann doch den KfW Kredit bekommen?

  • Hallo,


    wer kann mir helfen: Wann im Jahr 2008 gilt welches Muster gilt. Meine Verträge sind im Juli bzw. August 2008 abgeschlossen. Gilt da noch einen Übergangslösung für das Muster aus 2005? Oder schon die neuen?


    Meine Bank schreibt mir, dass sie das Muster für den Zeitraum 01.04.-03.08.2008 verwendet hat. Das gibt es in meinen Augen gar nicht. Am Rand steht auch Fassung Aug. 2005!


    Ich freue mich über Eure Antworten!!

  • Hallo Zusammen,


    sehr sehr interessant mitzulesen.
    Zu meinem Sachverhalt:
    Ich habe zwei Darlehen, eines 2005 + eines 2008 abgeschlossen sowie eine Prolongation für den Kredit aus 2005 in 2013 abgeschlossen.
    Die Verträge lies ich von Anwalt "1" prüfen. Ergebnis: Die Widerrufsbelehrungen sind falsch.Einschätzung: Widerruf einreichen erfolgversprechend.
    Die Verträge lies ich von Anwalt "2" prüfen. Ergebnis: Die Widerrufsbelehrungen sind falsch. Einschätzung: Widerruf einreichen erfolgversprechend.
    Honorar mit Anwalt 2 abgestimmt und Mandat erteilt.
    Heute, 10 Wochen später herrscht für mich eher Ernüchterung, denn alle Argumente der Bank wurden in dem Vorgespräch (Dauer ca. 1 - 1,5 Stunden) mit Anwalt "2" nie angesprochen.
    Z.B. ist es wohl von Relevanz, wo die Widerrufsbelehrung unterzeichnet wurde.
    War der Ort die Bank und hatte die Bank vorab hierzu ein Angebot erstellt, dann solle es wohl keine Rolle spielen, ob die Widerrufsbelehrung richtig oder falsch ist? Für mich persönlich leider Böhmische Dörfer.
    Anwalt "2" ist - so wie ich das Beurteile mit seinem "außergerichtlichen" Latein wohl am Ende.
    Ich bin zwischenzeitlich etwas verunsichert, da 2 unabhängige Fachanwälte sehr überzeugend die Chance auf Erfolg ansprechen und ich jetzt erleben muss, wie zurückgerudert wird.
    Ich habe die Unterlagen zwischenzeitlich an Maximum IUS gesendet. Auch hier die Zusage der Übernahme meines Mandates.
    die Kosten - 25 % des Erfolgs + Mwst. - beziehen sich ja nur auf eine außergerichtliche Einigung.
    Zu dieser ist jedoch die Bank nicht bereit. Im Falle eines gerichtlichen Rechtsstreits ist das Honor "Verhandlungssache".


    Eine weitere - neutrale - Meinung würde ich zu meinem o.g. Sachverhalt sehr gerne hören.
    Danke schonmal vorab.

  • Fuer die meisten Anwaelte ist wohl jeder Widerruf erfolgsversprechend,
    da Du ja den Anwalt bezahlen musst und das auch (oft) im voraus.
    Also ist sein Erfolg schon einmal gesichert.


    Hier hat es ein Fachmann auf den Punkt gebracht:

    Zitat

    Ohne RSV-Deckung muss man schauen, wie der Anwalt zu einer angemessenen Vergütung kommt.

  • Die zitierte Passage lautete vollständig:


    Ich kann nicht für andere Anwälte sprechen, aber wir sprechen mit unseren Mandanten in der Erstberatung immer über den Unterschied zwischen "Recht haben" und "Recht bekommen".


    Nach m.E. zutreffender Einschätzung z.B. der Verbraucherzentrale Hamburg sind 70% bis 80% der Widerrufsbelehrungen seit 2002 noch heute angreifbar = 80% "haben Recht".


    Die Herausforderung ist, wie man das "Recht haben" auch wirklich in "Recht bekommen" umsetzt. Und da stärkt die Deckungszusage einer Rechtsschutzversicherung oft die eigene Position in entscheidender Weise.


    Näheres zu Chancen und möglichen Vorgehensweisen im konkreten Einzelfall besprechen wir mit unseren Mandanten im Rahmen der Erstberatung (s.o.) und bekommen dazu viel positives Feedback.

    Mit freundlichen Grüßen


    Leif Holger Wedekind