Tausende Euro sparen durch fehlerhafte Widerrufsbelehrung

  • Hallo zusammen,


    die VZHH kündigt auf Anfrage eine Bearbeitungszeit von derzeit 4 Monaten (!) für die 70€ Prüfung an. Es scheint viel zu prüfen zu geben ...
    Kennt Jemand andere "Wartezeiten"?


    Noch eine Anregung für diesen Thread: Ich habe in den letzten Tagen alle 28 Seiten hier gelesen. Leider wird der Lesefluss durch die Diskussionen um Anwaltshonorare mit prompter anwaltlicher Rechtfertigung erheblich gestört. Vielleicht kann man das in einem anderen Thread diskutieren.


    Gruß,


    Knut


  • Wartezeiten ?
    Tip : die gesetzlichen Widerrufsformulare der entsprechenden Jahrgänge selber googeln und vergleichen. Dazu einige Urteile googeln und durchlesen/durcharbeiten. Ist zwar arbeitsintensiv, dauert aber keine 4 Monate ;) und kostet keine 70 Euro.

  • Hallo zusammen,
    ich bin mal wieder im Netz, denn lange hat es gedauert, bis endlich das örtliche Landgericht die Klage an die IgDiBa geschickt hat (lange Wartezeit wegen der fehlenden Antwort der RSV).
    Fristen zur Antwort: nach 14 Tage sollte (ich bemerke sollte!) eine Antwort der IngDiba beim Gericht eingehen, ob sie die Klage annimmt oder eigene Vorstellungen hat, dann hat sie nochmals 4 Wochen Zeit diese zu erklären. Nach Aussage meines RA hat die IngDiBa selbst die vom Gericht geforderte Stellungnahme in der gesetzten Frist nicht gemacht. Ich warte jetzt auf weitere Informationen seitens meines RA, denn so eine Frechheit gegenüber der Justiz ist mir noch nicht begegnet.
    Ich bleibe am Ball und melde mich dann wieder.
    Gruß
    Bernd


  • Ziemlich egoistisches Posting.


    Ich gehe davon aus, dass Du eine RSV, die die Kosten uebernimmt und Dich deshalb die Kosten absolut nicht interessieren.


    Fuer viele andere sind jedoch die Kosten der Entscheidungspunkt ueberhaupt, ob sie dagegen vor gehen oder nicht.


    Infos die Dir weiterhelfen sind erwuenscht und willkommen, alles andere soll gefaelligst woanders disktiert werden, gell. <X

  • Hallo erstmal zusammen, bin neu hier und lese erst seit kurzem hier mit.


    @DerBauherr, allgemeine schreiben das sie mit der ARAG ("+Zusatz") eine RSV gefunden haben bei der Streitfälle im Zusammenhang mit Immobilienkäufen mitversichert sind!?
    Ich habe mir die Bedingungen der Arag hoch u. runter angeschaut und bin leider auf die allgemein üblichen Ausschlussklauseln gestoßen!?


    Könnten sie bitte noch einmal mitteilen welchen Vertrag der Arag sie genau meinen?


    Gibt es denn wirkloch überhaupt keine RSV die auch die Finanzierung von sog. Neubauten bzw. Grundstücken mitversichert?


    VG

  • Dann hätte ich doch noch eine Frage an die erfahrenen "Profis" in diesem Forum.


    Was ist eurer Meinung nach von der "IG Widerruf" zu halten?


    Egal was man zu dem Thema im Internet googelt, man stolpert unweigerlich über fast unzählige Beiträge, kostenlose Angebote etc. der besagten "IG".


    Bei so viel "Edelmut" und werben um "Betroffene" kann man fast schon ein wenig misstraurisch werden das sich hier vielleicht doch eher jemand gerne die Taschen voll machen möchte. ..


    Hat schon jemand Erfahrungen mit denen und vor allem mit den "Partneranwälten" gesammelt?
    Ist das seriös? Kann jemand berichten?


    Danke u. Gruss!

  • Ich sollte meiner Bekannten helfen,
    ihr Darlehn zu kündigen, da es bei ihr auch nur Probleme gab. Ich aber
    hatte kaum Ahnung davon und musste selbst viel recherchieren um ihr
    Ratschläge zu geben. Ich bin auf den Artikel eines Rechtsanwaltes
    gestoßen, der über fehlerhafte Wiederrufsbelehrung schreibt und auch
    mögliche Lösungswege vorschlägt.
    https://www.aid24.de/rechtsblo…lscher-widerrufsbelehrung
    Mir
    persönlich hat der Artikel geholfen, ich finde ihn sehr lesenswert!!

  • Immerhin ein kleiner Zwischenerfolg, heute ist wenigstens schon mal die Rückerstattung der Bearbeitungsbebühren inkl. Verzinsung eingegangen. (Deutsche Bank)
    Nur Mut, alles wird gut :rolleyes:

  • Hallo liebe Mitforisten,


    ich selber hätte auch Interesse an einem Widerruf.


    Nach der Durchsicht meiner Verträge habe ich aber noch folgende Fragen:


    1. Meine Verträge sind nach 2011 abgeschlossen. Die IG Widerruf lehnt solche Verträge beispielsweise ab, weil Chancen insgesamt geringer. Jedoch wird ein Erfolg nicht generelle ausgeschlossen. Wie seht ihr das?


    2. In meinem Vertrag im Zeitraum nach 2011 wurde eine Widerrufsbelehrung verwendet, die zwar dem gesetzlichen Mustertext entspricht, aber eben nicht dem Mustertext, der damals aktuell war. Es wurde stattdessen eine 2 Monate veraltete Version verwendet. Und ganz ohne Grund wurde die alte ja wohl nicht abgeschafft. Hilft mir das auch weiter? Ist eine Verspätung von 2 Monaten hier irgendwie hilfreich?


    3. Ich habe noch keine RSV. Wenn ich nun jedoch die Geschichte durchziehen möchte, sollte ich ja jetzt eine RSV abschließen und dann den Widerruf einlegen, nachdem die Wartezeit abgelaufen ist. Wird der Widerspruch verweigert, so kann ich ja die RSV ziehen. Natürlich hätte ich im Vorfeld schon eine Nachfinanzierung. Dieses Vorgehen wurde ja als möglich beschrieben. Dennoch nun meine Frage: Machen das alle RSV noch? Gibt es da welche, die jetzt schon diesbezüglich bei Neuabschluss Ausschlüsse haben? Welche RSV ist empfehlenswert? Wer hat das so schon durchgezogen und mit welcher RSV (Bitte auch Stand der Bedingungen angeben). Auf welche Bedingungen muss ich achten?


    4. Bei der Suche nach einer Nachfinanzierung habe ich ja von Positivlisten gelesen und damit indirekt ja auch von Negativlisten. Sind die Banken immer noch so drauf, dass Sie einen Nachfinanzierung ablehnen, wenn man von woanders per Widerruf weggehen sollte? Wie sieht das hier eine Aufsicht und wer wäre hier zuständig? Kann ja nicht sein, dass über diesen Weg höchstrichterliche Urteile umgangen werden oder zumindest die Umsetzung dessen schwierig wird.


    Vielen Dank im Voraus für Eure Mithilfe.


    Gruß,
    WiderrufInteressent

  • 1. Bin ich richtig informiert dass ich am besten einen Anwalt in der
    Stadt des jeweiligen Hauptsitzes der Bank konsultiere? Z.B. Norisbank /
    Berlin


    2. Wenn ich eine Einschätzung des Anwaltes kriege,dieser mir sagt dass
    ich den Vertrag wiederrufen könnte und es dann doch zunächst auf eigene
    Faust probiere, könnte dies Schwierigkeiten geben, wenn ich mir im
    Nachhinein dann doch einen Anwalt an die Seite holen möchte?


    Man kann mich auch gerne privat anschreieb!

  • Hallo Leko81,
    1.
    wenn Du keinen Wert auf persönlichen Kontakt mit dem Anwalt legst, spielt es keine Rolle, wo der Anwalt ansässig ist. Wichtiger ist, das es sich um einen Anwalt handelt, der schon Erfahrung in Bezug auf Widerrufe hat - hier hilft die Liste bei test.de.
    Von Nachteil könnte z.B. die Wahl eines Frankfurter Anwaltes sein, der im Falle eines Widerrufes beim Frankfurter Gericht Klage gegen die ING-DiBA einreicht, da es dort ein ING-DiBA freundliches Urteil in Bezug auf die Verwirkung gegeben hat.


    2.
    Schwierigkeiten könnte es nur geben, wenn Du nicht richtig widerrufst. Der richtige Weg ist meiner Meinung nach:
    1. Vertrag durch VBZ oder Anwalt überprüfen lassen
    2. Deine Bank freundlich anschreiben und um Konditionsanpassung bitten - dann, falls dies erfolglos ist ( wovon Du ausgehen kannst)
    3. Widerrufen (ohne Begründung). Wenn die Ablehnung der Bank kommt:
    4.Anwalt einschalten, Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung einholen und loslegen lassen.


    Ob diese Vorgehensweise für Dich die richtige ist hängt allerdings von vielen Faktoren ab. Ohne nähere Informationen Deines Falles ist dies nicht wirklich zu beurteilen. Ohne Rechtschutz wird es sehr riskant und nervenaufreibend zu klagen. Wie lange ist noch die Laufzeit des Vertrages, die Höhe der Restschuld etc.


    Beste Grüße


    Stefan

  • So,


    nun gehts los.
    Die HVB lehnt unseren Widerruf ab mit der Begründung, die Belehrung sei ordnungsgemäß
    und die Widerrufspflicht sei abgelaufen.
    Unsere Anwälte haben allerdings schon im Dezember den Widerruf eingereicht
    mit dortigem bestätigtem Eingangsstempel.
    Die Damen und Herrn haben sich erstmal blöd gestellt und in der ersten Antwort an die Anwälte
    geschrieben, das die Kreditgebühr erst geprüft werden müsse.
    Davon war nirgendwo auch nur ein Wort gestanden.
    Im zweiten Schreiben dann, das war dann wohl die nächst höhere Stufe, kam dann die Antwort,
    man bedauere den Fehler und die Bearbeitung könnte dauern.
    Und nun gehts ans Eingemachte, nun spricht (hoffentlich) das Gericht
    zu unseren Gunsten Recht.
    Wer hat denn schon mal mit der HVB seinen Widerruf "erlebt" und wie ist es ausgegangen.
    Irgendwo habe ich gelesen, das bei der HVB 86% der Widerrufsbelehrungen unrichtig sind.
    Leider finde ich die Quelle nicht mehr, vielleicht habt Ihr sowas auch schon irgendwo gefunden
    und könnt es mir per Link zukommen lassen ?
    Danke schon mal vorab, ich werde Euch auf dem Laufenden halten.
    Übrigens haben wir von einer Versicherung traumhafte Konditionen für die
    Anschlußfinanzierung bekommen.


    Servus
    Peter

  • Hallo Forumsmitglieder!
    Es gibt wieder etwas zu berichten:
    pünktlich zum gesetzten Termin durch das örtlich Landgericht hat eine Anwaltskanzlei der IngDiBa geantwortet, und zwar in der Form: " Rüge der örtlichen Zuständigkeit". Ich möchte hier (vorerst) nicht den gesamten Schriftsatz und die genannten Paragraphen aufführen, aber die Juristen in diesem Forum wissen sicherlich, was gemeint ist. Ich denke (mein Termin beim RA ist in der kommenden Woche) man will hier das Verfahren nach Frankfurt ziehen, bzw. wegen eines Formfehlers nicht akzeptieren. Ist wird in der Stellungnahme überhaupt nicht auf die fälsche Widerrufsbelehrung eingegangen. Mal sehen, wie es weiter geht.
    Gruß
    Bernd

  • Hallo zusammen,
    kann mir bitte einer den Link schicken, in dem ich die aufgelisteten Urteile im Zusammenhang mit dem Widerruf finde (z.B. freundliche Urteile für die IngDiBa in Frankfurt)?
    Vielen Dank
    Gruß
    Bernd

  • Hallo,


    hat jemand hier im Forum bereits einen Darlehensvertrag erfolgreich Rückabgewickelt? Also kein Vergleich mit der Bank geschlossen, sondern die vollständige Herstellung des Ursprungszustandes.


    Bei der Rückabwicklung ist ja der gegenseitig gezogenen Nutzen herauszugeben, also die Bank bekommt einen marktüblichen Zinssatz auf den Nettokreditbetrag und der Darlehensnehmer erhält seine geleisteten Zins- und Tilgungsraten zzgl. Zinsen 5% über dem Basiszins.


    Der marktübliche Zins ist ja die letzten Jahre stark gefallen, daher würde ich gerne wissen, ob dieser dynamisch errechnet wird, oder der Zins vom Tag der Unterschrift angesetzt wird. Bei der Bundesbank kann man diesen problemlos mit monatlichen Interwallen einsehen.
    Wenn der marktübliche Zins jährlich/monatlich in der Berechnung angepasst wird, dann würde das in meinem Fall mehrere Tausend Euro Unterschied machen. Bei dieser Summe wäre das natürlich entscheidend für meine Kompromissbereitschaft gegenüber der Bank.


    Lt. § 346 BGB ist ja weiterhin eine verbleibende Bereicherung herauszugeben. Müsste die Bank hier Ihre Kalkulation zur Gewinnermittlung offenlegen, bzw. ich einen eventuellen Gewinn beim Verkauf der Immobilie angeben?


    Der Unterschied bei der Versinsung meiner Zahlungen ist natürlich auch interessant, aber in absoluten Zahlen eigentlich zu vernachlässigen.


    Gruß, Lars

  • Guten Morgen liebe Gemeinde,


    wir haben auch einen Vertrag über die ING-Diba abgeschlossen. Der Vertrag ist aus 2007 und die Widerrufsbelehrung fehlerhaft. Eine Rechtssschutzversicherung hat die Kreditnehmerin leider nicht.
    Hat hier schon jemand mit Rechtsanwälten zusammengearbeitet die auf Erfolgsbasis arbeiten?Habe Angebote von 20-33% Prozent gefunden. Hat jemand Erfahrungen oder Tipps?
    Vielen dank und hoffentlich weitere fruchtbare Diskussionen..

  • Moin,
    bei mir ist die Widerrufsbelehrung fehlerhaft. Um welche Summe muss man sich denn
    kümmern wenn man den Vertrag widerrufen will? 125 tsd die 2009 ausgezahlt worden sind von der Bank
    oder den aktuellen Stand der Restschuld von heute?
    ann mir da jemand Ausunft geben?
    Danke